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Kurznachricht

Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum

Literaturauswertung zum Download

Anhand einer Literaturauswertung wird im Folgenden dargestellt, welche Maße für Kastenstände im Deckzentrum sich aus tierschutzfachlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Vorgaben der TierSchNutzV ergeben. Weiterhin werden zeitliche Aspekte der Haltung in Kastenständen im Deckbereich dargestellt.

Das Institut für Tierschutz und Tierhaltung am FLI-Standort Celle untersuchte in einer Literaturauswertung Fragen zu Abmaßen und zeitlichen Aspekten der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum. Unter tierschutzfachlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) kommt es zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Körpermaße von Sauen, von denen die Abmessungen von Kastenständen im Deckzentrum abgeleitet werden können, lassen sich näherungsweise durch Formeln berechnen.
  • Aus der Literatur ergibt sich bei derzeitig überwiegend eingesetzten Genetiken für Kastenstände eine Mindestlänge von 220 cm.
  • Soll entsprechend § 24 Abs. 4 TSchNutztV jeder Sau ein ungehindertes Aufstehen, Abliegen und Liegen in gestreckter Seitenlage ermöglicht werden, würde dies zu einem hohen Risiko für Verletzungen durch sich bei diesen Maßen im Kastenstand umdrehende Sauen führen.
  • Da sich die Abmessungen von Kastenständen im Deckzentrum bauartbedingt ohne erheblichen Aufwand nicht flexibel verändern lassen, ist ihre Anpassung an die tatsächlichen, z.T. stark variierenden Körpermaße der Sauen kaum möglich.
  • Die Haltung von Sauen in Kastenständen im Deckzentrum unter Einhaltung der sich aus § 24 Abs. 4 TSchNutztV ergebenden Anforderungen erscheint daher in der Praxis kaum umsetzbar.
  • Die Haltung in Kastenständen bedeutet für Sauen eine erhebliche Einschränkung verschiedener Verhaltensweisen und birgt Risiken für Aspekte ihrer Gesundheit.
  • Es liegen nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen zu Auswirkungen der Aufenthaltsdauer in Kastenständen auf die Sauen vor. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass sich mit zunehmender Dauer der Haltung im Kastenstand die Auswirkungen verstärken.
  • Eine Fixierung im Kastenstand während der Rausche behindert die Sauen in der Ausübung sozialer und für die Rausche typischer Verhaltensweisen, verringert jedoch das Risiko für durch diese Verhaltensweisen verursachten Verletzungen.

Die ausführliche Auswertung steht in der entsprechenden FLI-Information zur Verfügung.

Schwein (Foto: BOKU)

Foto: BOKU