Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Kurznachricht

Konzept zur Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers

Durch den weltweiten Handel mit Bienen wurde der Kleine Beutenkäfer um die Jahrtausendwende nach Amerika und Australien eingeschleppt und breitete sich dort in kürzester Zeit über weite Gebiete aus. Trotz EU-weiten Einfuhrbeschränkungen wurde Aethina tumida im September 2014 in Süditalien (Kalabrien und Sizilien) nachgewiesen. Während die Schutzmaßnahmen für Sizilien aufgehoben werden konnten, ist die Situation in Kalabrien unverändert besorgniserregend. Bienen, Hummeln, unverarbeitete Imkereinebenprodukte, gebrauchtes Imkereimaterial oder für den menschlichen Verzehr bestimmter Wabenhonig aus Kalabrien dürfen weiterhin nicht in die EU verbracht werden.

Das Auftreten des Kleinen Beutekäfers ist anzeigepflichtig. Als Rechtsgrundlage für die Bekämpfung gilt die Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV). Oberstes Ziel ist es, die Einschleppung und Verbreitung zu verhindern. Daher erstellt das NRL ein Konzept zur Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers. 

Der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) ist ein Schädling der Honigbienen (Apis mellifera). Im Larvenstadium ernährt sich der Kleine Beutenkäfer von Brut, Pollen und Honig und kann so das Bienenvolk schädigen. Ursprünglich ist der Kleine Beutenkäfer in Afrika südlich der Sahara beheimatet.

Empfehlungen Titelblatt