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Aktuelle Risikobewertung zur Blauzungenkrankheit

Die aktuelle qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Blauzungenkrankheit bezieht neben Entwicklungen bei der Ausbreitung vom Serotyp 4 die Ausbrüche durch Serotyp 8 in Frankreich ein. Außerdem gab das FLI Empfehlungen zur verstärkten Überwachung der Blauzungenkrankheit heraus. 

Das in Südosteuropa kursierende Virus der Blauzungenkrankheit (BT) vom Serotyp 4 (BTV 4) breitet sich mit im Vergleich zum Vorjahr verminderter Geschwindigkeit weiter in Richtung Norden aus. Seit September 2014 berichtet auch Ungarn über BT-Ausbrüche mit dem gleichen Virusstamm, der auch in Griechenland und Rumänien kursiert. Im November 2015 wurde erstmals seit sieben Jahren BT in Österreich festgestellt. Das Virus gehört ebenfalls dem Serotyp 4 an. Auch aus Slowenien wurde ein BT-Ausbruch in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich gemeldet. Die 150 km-Restriktionszonen reichen derzeit (30.11.2015) 80 km an die deutsche Grenze heran (vor einem Jahr betrug der Abstand noch 400 km). Darüber hinaus wurden insbesondere in Italien Infektionen mit BTV-4 festgestellt, jedoch handelt es sich nicht um den gleichen Virustyp wie auf dem Balkan.

Im September 2015 trat in der Mitte Frankreichs erstmals seit 2010 wieder BTV-8 auf und verbreitete sich über ein großes Gebiet. Bislang wurden 90 Ausbrüche gemeldet. Die Restriktionszonen reichen bis auf ca. 100 km an Deutschland heran (30.11.2015).

Ein Eintragsrisiko für BTV-4 und BTV-8 nach Deutschland besteht

  • durch die Ausbreitung lebender, infizierter Vektoren mit dem Wind,
  • durch die Einschleppung infizierter Vektoren durch den Handel und Verkehr und
  • durch den Handel mit empfänglichen Tieren, Sperma, Embryos und Eizellen

Auf Grund der schnellen Ausbreitung des Virus in Südosteuropa wird das Eintragsrisiko für die Ausbreitung durch lebende Vektoren in der kommenden Gnitzen-Saison als wahrscheinlich bis hoch eingeschätzt. Das Eintragsrisiko über den Handel wird aufgrund der innergemeinschaftlichen Verbringung von Tieren aus betroffenen Gebieten in der Hochrisikoperiode als gering bis mäßig eingeschätzt.

Bei der Expositionsabschätzung wird das Risiko für den Eintrag durch belebte Vektoren als hoch eingeschätzt, für alle anderen Einschleppungsmöglichkeiten als gering.

Die Konsequenzabschätzung ergibt ein hohes Risiko, da sowohl BTV-4 als auch BTV-8 auf eine ungeschützte Population treffen und zu schweren wirtschaftlichen Schäden und beträchtlichem Tierleid führen können.

Bei den Handlungsoptionen besteht neben den gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen die Möglichkeit der Impfung. Ein Impfprogramm kann zu erheblichen Kosten führen und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit nur dann verhindern, wenn eine hohe Impfabdeckung erreicht wird.

Zum Download

Die Risikobewertungen finden Sie zum Download im Repository OpenAgrar.