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Seit Jahresbeginn insgesamt 7 Fälle von Geflügelpest in Deutschland

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Risikoeinschätzung des FLI unverändert

Seit der letzten Aktualisierung der Risikoeinschätzung (25.03.2020) wurde in Deutschland der Ausbruch von Geflügelpest / HPAI H5N8 in einem Tierpark in Limbach-Oberfrohna (26.03.) sowie in einer Putenhaltung im Bördekreis (Sachsen-Anhalt, 31.03.) festgestellt. Bis zum 31.03.2020 wurden damit in Deutschland insgesamt vier Ausbrüche bei Geflügel, ein Ausbruch bei gehaltenen Vögeln in einem Tierpark und zwei Fälle bei Wildvögeln gemeldet.

Die Risikoeinschätzung des FLI bleibt dadurch allerdings unverändert auf folgendem Stand:

Das Risiko eines Eintrags von HPAIV in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte Kontakte zu Wildvögeln wird weiterhin als mäßig eingestuft. Das Risiko eines direkten Viruseintrages in deutsche Geflügelbetriebe durch Lebendtransporte aus EU-Mitgliedstaaten wird als gering erachtet. Das Risiko eines Eintrags durch HPAIV kontaminierte Gegenstände aus den betroffenen Regionen wird als mäßig eingestuft.

Ursachen für das Auftreten von HPAI H5N8 könnte der verfrühte Heimzug vieler Wasser-, Schreit- und Watvogelarten aufgrund des milden Winters 2019/2020 sein. Auch spätziehende Vogelarten, wie z.B. Kuckuck, Schwalben und andere Sperlingsvögel haben bereits ihre Winterquartiere in Afrika verlassen und Europa erreicht. Gleichzeitig kann es bei einem Kälteeinbruch in Skandinavien, dem Baltikum oder nördlichen Russland zu einem Rückzug von einzelnen Wasservogelarten kommen.

Cover of Rapid Risk Assessment

Titelblatt: Risikoeinschätzung