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Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen (IBIZ)

WOAH und Nationales Referenzlabor für Rotz

Der Rotz (Glanders, Malleus) ist eine oft chronisch und seuchenhaft verlaufende Infektions­krankheit primär der Einhufer. Esel, Maulesel und Maultiere sind am empfänglichsten. Pferde Hunde, Katzen, Kamele und auch Menschen gelten als mittelgradig prädisponiert. Rinder und Schweine sind schwer zu infizieren und Ratten sowie Geflügel sollen praktisch resistent sein. Die Krankheit wird durch den bakteriellen Erreger Burkholderia mallei verursacht und gehört zum Formenkreis der Zoonosen.

Burkholderia (B.) mallei  ist ein unbewegliches, gramnegatives, spo­renloses, stäb­chenförmiges Bakterium. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt oder indirekt durch kontaminiertes Futter, Was­ser oder Gegenstände. Chronisch infizierte Pferde oder solche, die sich in der Inkubations­phase befinden, bilden ein Erregerreservoir. Sie kontaminieren die Umgebung und schleppen die Seuche in gesunde Pferdebestände ein. Menschen stecken sich durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren an.

Die Erkrankung ist gegenwärtig vor allem in Asien, Afrika und im Nahen Osten verbreitet. In Europa wurde die Erkrankung im 19. Jahrhundert ausgerottet. Das Bundesgebiet ist seit dem Jahre 1956 frei von dieser Seuche.

Durch die Ausweitung und Erleichterung des Welthandels mit lebenden Tieren ist jedoch die Gefahr der Einschleppung von Rotz erheblich größer geworden und es gel­ten spezifische tierseuchen­rechtliche Vorschriften für den internationalen Handel. So müssen im internationalen Tierhandel alle Equiden einer serologischen Untersuchung u. a. auf Rotzantikörper unterzogen werden. Als ein vorgeschriebenes Verfahren für den internationalen Handel wird die Komplementbindungs­reaktion (KBR) benannt.

  • Unterstützung der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer
  • Abklärung unklarer Befunde
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von methodischen Empfehlungen zur Labordiagnostik
  • Abgabe von Referenzmaterialien

Die Bewertung der Ergebnisse der KBR wird vor allem durch eine Reihe von serologischen Kreuzreaktionen mit anderen Mikroorganismen (z. B. Pseudomonaden, Streptokokken) beein­trächtigt.
Infektionen mit B. pseudomallei sind ebenso wie Infektionen mit Pseudomonaden serolo­gisch nicht von B.-mallei-Infektionen zu trennen. Auch Infektionen mit Actinobacillus lignieresii sowie Streptococcus equi oder andere Infektionen führen zu serologischen Kreuzreaktionen. Tragende Stuten können ebenfalls positive KBR-Titer aufweisen. Esel- und Maultierseren zei­gen gelegentlich unspezifische Titer und reagieren oft antikomplementär. Es wurde damit be­gonnen, unspezifische KBR-Reaktionen durch Untersuchung derartiger Seren im Im­munoblot abzu­klären. Erste Ergebnisse zeigen, dass diese Untersuchungsmethode anschei­nend geeignet ist, Kreuzreaktionen aufzudecken. Welche Erregerspezies derartige Kreuzreakti­onen in der KBR mit dem Rotzantigen hervorrufen, soll in weiterführenden Untersuchungen abgeklärt werden.

  • Untersuchung von Pferdeserumproben mittels KBR
  • Untersuchungen zu Kreuzreaktionen zwischen B. mallei und anderen Bakterienspezies (Streptokokken, Pseudomonaden etc.)
  • Weiterentwicklung molekularbiologischer und serologischer Nachweisverfahren
  • Beratung hinsichtlich Infektionsgefährdung, Anforderungen an das Untersuchungsmaterial, Versandbedingungen
  • Erfassung aller Verdachtsfälle und deren epidemiologische Aufarbeitung
  • Führen einer Stammsammlung molekulargenetisch typisierter Isolate

    Bei diagnostischen Anforderungen wird eine vorherige Absprache mit dem Labor erbeten.
  • Rotz. - In: Arbeitsanleitung zur Labordiagnostik von anzeigepflichtigen Tierseuchen nach der Ver­ordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1178) in der jeweils geltenden Fassung (aktualisierte Fassung, Stand: November 2002, S. 176 - 191), Hrsg.: BMVEL
     
  • Entscheidung der Kommission v. 5. Febr. 1993 über die tierseuchenrechtlichen Bedin­gungen und die Beurkundung für die Einfuhr von registrierten Equiden sowie Zucht- u. Nutzequiden. - Gesundheitsbescheinigung für Einhufer III - 93/197/EWG (ABL. EG Nr. L 86, S. 16) zu­letzt ge­ändert durch Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 2000/209/EG - (ABL. EG Nr. L 64, S. 22)