Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Institut für bakterielle Infektionen und Zoonosen (IBIZ)

Nationales Referenzlabor für Tularämie

Die Tularämie (Hasenpest) ist eine Infektionskrankheit hervorgerufen durch Francisella (F.) tularensis. Es handelt sich dabei um gramnegative, pleomorphe, unbewegliche, aerob wachsende Bakterien. Sie bilden keine Sporen, sind aber dennoch gegenüber äußeren Bedingungen sehr widerstandsfähig. Es können vier Subspezies unterschieden werden: F. tularensis ssp. tularensis (Biovar Typ A), ssp. holarctica (Biovar Typ B), ssp. mediaasiatica und novicida.

Betroffen sind vorwiegend Nagetiere, aber auch eine Vielzahl anderer Tiere einschl. Vögel mit unterschiedlicher Empfänglichkeit. Bei akutem Verlauf sind als Symptome Apathie, Fieber, Tachypnoe und Fellsträuben zu beobachten. Je nach Infektionsdosis und Empfänglichkeit sind innerhalb von 2 bis 13 Tagen die meisten Tiere an einer Septikämie verendet. Bei chronischem Verlauf fallen hochgradige Abmagerung, Entkräftung, geschwürige Hautveränderungen, Schwellung der Lymphknoten auf. Nach 2 bis 6 Wochen ist ein letaler Ausgang möglich.

Klinisch sind besonders Francisella tularensis ssp. tularensis und holarctica bedeutsam, wobei F. tularensis ssp. tularensis eine höhere Virulenz besitzt. Aus diesem Grunde sind F. tularensis ssp. tularensis Stämme im Labor mit Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 3 zu bearbeiten, während für alle anderen Subspezies die Arbeiten im Labor mit Sicherheitsmaßnahmen der Schutzstufe 2 durchgeführt werden können.

Der Krankheitsverlauf dieser Zoonose ist auch beim Menschen u. a. abhängig vom Erregersubtyp bzw. dessen Virulenz, der Infektionsdosis sowie der Übertragungsweise insbesondere der Eintrittspforte des Erregers. F. tularensis ssp. tularensis kommt natürlicherweise in Nordamerika vor und ist für wesentlich aggressivere Krankheitsverläufe verantwortlich als die in der gesamten nördlichen Hemisphäre vorkommenden F. tularensis ssp. holarctica.
Als Übertragungswege für den Menschen kommen in Frage: Haut - und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen) oder Wasser, Stiche durch infizierte blutsaugende Insekten oder Zecken, kontaminierte Stäube und Aerosole.

Die akute Tularämie kann folgende Symptome verursachen: Fieber, Lymphknotenschwellung, Durchfall, Erbrechen, Atemnot und septisches Krankheitsbild. Der Erreger kann aus betroffenen Geweben vom Tier und vom Menschen angezüchtet und mittels molekularbiologischer Verfahren (z. B. PCR) nachgewiesen werden.

Der Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen F. tularensis ist serologisch möglich.

Krankheit und Nachweis des Erregers der Tularämie sind bei Hasen und Kaninchen meldepflichtig (Neufassung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten vom 20. Dezember 2005). In der Bekanntmachung der nationalen Referenzlaboratorien für anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten vom 5. Dezember 2008 ist der Standort Jena des FLI als Sitz des NRL für Tularämie benannt worden (Bundesanzeiger Nr. 196, 4701-4703).

  • Unterstützung der Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer z. B. durch Bestätigung von erhobenen oder die Abklärung unklarer Befunde
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von methodischen Empfehlungen zur Labordiagnostik
  • Methodische Verbesserungen der Differenzierungsverfahren
  • Abgabe von Referenzstämmen bzw. Referenzmaterialien
  • Isolierung und Identifikation von F. tularensis ssp. aus tierischem Untersuchungsmaterial
  • Nachweis von Antikörpern gegen F. tularensis ssp. in tierischen Seren
  • Nachweis von F. tularensis mittels PCR und real-time PCR
  • Differenzierung von Francisella Isolaten mit molekulargenetischen Methoden