Greifswald - Insel Riems, 12. Juni 2017. Ende Juni meldete die Tschechische Republik erste Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Osten des Landes. Hierdurch ändert sich die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) für den Eintrag der ASP durch direkten Kontakt zwischen Wildschweinen von gering auf mäßig. Außerdem nahmen in den letzten Wochen die Ausbrüche bei Hausschweinen in Polen zu. Daher bewertet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland insgesamt als hoch und ruft zur erhöhten Wachsamkeit auf.
Die ASP zirkuliert nach wie vor in Wild- und Hausschweinbeständen in den baltischen Staaten sowie in der Ukraine, Polen und Russland. In keinem der Länder konnte die Tierseuche bei Wildschweinen bisher erfolgreich bekämpft werden. Mit den kürzlich in der Tschechischen Republik festgestellten Fällen rückt die ASP weiter an Deutschland heran. Derzeit verfügbare Informationen über das dortige Geschehen deuten auf eine mögliche Verbreitung durch den Menschen hin. Die aktuelle Risikobewertung des FLI zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest steht unter www.fli.de in der Rubrik Tierseuchengeschehen, Afrikanische Schweinepest zur Verfügung.
In nicht gegarten Schweineprodukten (z.B. Haus- oder Wildschweinsalami/-schinken) bleibt das Virus der ASP über längere Zeit stabil. Über das Verfüttern oder die unsachgemäße Entsorgung von entsprechenden Produkten, beispielsweise Wegwerfen von Resten an Rastplätzen, können sich Wildschweine mit dem Erreger infizieren. Daher besteht insbesondere für die Einschleppung des Krankheitserregers über Personen und Fahrzeuge in die Wildschweinpopulation in Deutschland ein hohes Risiko. Unbehandelte Jagdtrophäen aus betroffenen Ländern (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Tschechische Republik und auch Sardinien) stellen ebenfalls ein Einschleppungsrisiko dar.
Erhöhte Wachsamkeit ist nicht nur für Schweinehalter, Jäger und Tierärzte, sondern allgemein angezeigt. Tot aufgefundene Wildschweine sind den zuständigen Behörden zu melden, die eine Untersuchung sowie die unschädliche Beseitigung der Kadaver veranlassen. Höchste Priorität hat die Verhinderung eines Ausbruchs der ASP in Deutschland. Sollte es dennoch zur Einschleppung in die Wildschweinbestände in Deutschland kommen, so muss dies so früh wie möglich erkannt werden. Nur dann besteht die Möglichkeit der erfolgreichen Seuchenkontrolle.
Aufgrund der Gefahrenlage kommt den Hygienemaßnahmen bei der Jagd besondere Bedeutung zu. Zu diesen Maßnahmen gehören die Vermeidung der Kontamination von Kleidung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen, das Tragen von Handschuhen beim Aufbrechen sowie die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, des Schuhwerks und der Transportbehälter.
Besonders wichtig ist der Schutz der Hausschweinbestände vor einer ASP-Infektion durch strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Hausschweine sollten keinen Kontakt zu Wildschweinen haben; die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten. Schweinehalter sind gesetzlich zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit verpflichtet.