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Institut für Infektionsmedizin (IMED)

Nationale Referenzlabore für Krebstierkrankheiten

(Gelbkopfkrankheit, Taura-Syndrom, Weißpünktchenkrankheit)

Die nationalen Referenzlabore für Krebstierkrankheiten haben die Diagnose der Weißpünktchenkrankheit, des Taura-Syndroms und der Gelbkopfkrankheit auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften (Fischseuchenverordnung) und der EU-Gesetzgebung (Aquakultur-Richtlinie 2006/88/EG) zu etablieren, zu koordinieren und abzusichern. Unterstützt wird das NRL für Krebstierkrankheiten durch das Referenzlabor der Europäischen Union (EU Reference Laboratory, EURL) in Weymouth. Krebstierkrankheiten spielen in Deutschland gegenüber anderen melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen angesichts nur weniger Betriebe, in denen Edelkrebse (Astacus astacus), Signalkrebse (Pacifastacus leniusculus) und Amerikanische Flusskrebse (Orconectes limosus) gehalten werden, eine bislang untergeordnete Rolle. Lediglich eine Handvoll Haltungen sind Haupterwerbsbetriebe. Die anzeigepflichtigen Krebstierkrankheiten sind jedoch weltweit vor allem in der Shrimpshaltung von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Diese soll in Deutschland in Warmwasseranlagen (Kraftwerke, Biogasanlagen etc.) stufenweise ausgebaut werden. Zudem stellen nicht überwachte und als Angelköder verwendete Krebstiere eine Gefahr für die Krebstierpopulation in Wildgewässern und angeschlossenen Krebstierfarmen dar. Aufgabe der NRLs ist die Überführung der vom EURL und vom Internationalen Tierseuchenamt (WOAH) erarbeiteten und empfohlenen Methoden in die Diagnostik der Landesuntersuchungseinrichtungen, vorzugsweise in solche, in deren Einzugsgebiet sich Krebstierzuchtanlagen befinden.

Grundlage für die zu erbringenden Leistungen sind die Vorgaben in der Richtlinie 2006/88/EG des Rates mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten. 

ANHANG VI der RL 2006/88/EG: Funktionen und Aufgaben von Laboratorien 

TEIL II Nationale Referenzlaboratorien

 

  1. Die gemäß Artikel 56 benannten NRLs für Krebstierkrankheiten sind zuständig für die Koordinierung der in ihre Zuständigkeit fallenden Diagnosestandards und -methoden in Deutschland.
    Die NRLs für Krebstierkrankheiten haben insbesondere folgende Funktionen:

a) unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörde, sobald im Labor der Verdacht auf eine der im Anhang IV genannten exotischen (Taura-Syndrom; Gelbkopfkrankheit) und nicht exotischen (Weißpünktchenkrankheit) Krebstierkrankheiten entsteht; 

b) Koordinierung der in den Mitgliedstaaten angewandten Methoden zur Diagnose der im Anhang IV genannten Krebstiererkrankungen nach Anhörung des EU-Referenzlabors (EURL) in Weymouth; 

c) Mitwirkung an der Diagnose von Ausbrüchen der betreffenden Krebstierkrankheiten durch Entgegennahme von Erregerisolaten zur Diagnosebestätigung, durch deren Charakterisierung und durch epidemiologische Untersuchungen; 

d) Sicherung der Aus- bzw. Weiterbildung der Mitarbeiter in den regionalen Untersuchungseinrichtungen zur gemeinschaftsweiten Harmonisierung von Methoden zur Diagnostik der im Anhang IV genannten Krebstierkrankheiten; 

e) Bestätigung von Positivbefunden für Ausbrüche exotischer und von Primärausbrüchen nicht exotischer Krebstierkrankheiten im Sinne von Anhang IV Teil II; 

f) Durchführung von regelmäßigen Vergleichstests (Ringtests) mit von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 57 benannten NRLs für Krebstierkrankheiten; 

g) Zusammenarbeit mit dem EURL gemäß Artikel 55 und Teilnahme an vom EURL durchgeführten Vergleichtests; 

h) Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden; 

i) Laboruntersuchungen sowie Begutachtung und Akkreditierung nach folgenden europäischen Normen: EN ISO/IEC 17025; EN 45002; EN 45003.

Weitere Aufgaben des NRL sind:

  1. Prüfung kommerzieller Diagnostika im Rahmen der Zulassung und Chargenfreigabe;
  2. Abgabe nicht kommerziell erhältlicher Diagnostika;
  3. Jährlicher Bericht an das CRL über epidemiologische und Labordaten zur Diagnose und Bekämpfung der im Anhang IV genannten Krebstierkrankheiten;
  4. Teilnahme am jährlichen Treffen der Vertreter der NRL der EU-Mitgliedsländer;
  5. Veröffentlichung von Empfehlungen zur Diagnose der im Anhang IV genannten Krebstierkrankheiten in der „amtlichen Methodensammlung des Tierseuchen-Nachrichtensystems und des Tierseuchen-Bekämpfungshandbuches.
  • wird über das EURL zur Verfügung gestellt
  1. Histologie zur Verdachtsdiagnose
  2. (q)PCR (Weißpünktchenkrankheit) und RT-(q)PCR (Gelbkopfkrankheit, Taura Syndrom) mit anschließender Sequenzierung; siehe auch Amtliche Methodensammlung des FLI (https://www.fli.de/de/publikationen/amtliche-methodensammlung/) oder EURL für Fisch- und Krebstiererkrankungen (https://www.eurl-fish-crustacean.eu/crustacean/diagnostic-manuals).

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1554 der Kommission vom 11. September 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/88/EG hinsichtlich der Anforderungen an die Überwachung und der Diagnosemethoden

Richtlinie 2006/88/EG des Rates vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevor-schriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung be-stimmter Wassertierkrankheiten (ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 14)

Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404)

Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 (FischSeuchV 2008, BGBl.I S.2315) 

Gesetz zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324 (Nr. 25)

Manual of Diagnostic Tests for Aquatic Animals (2017) des Office International des Epizooties (O.I.E.) 

in den jeweils geltenden Fassungen