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Institut für molekulare Virologie und Zellbiologie (IMVZ)

Nationales Referenzlabor für Aujeszkysche Krankheit (AK)

Die Aujeszkysche Krankheit (AK) kommt weltweit vor und wird durch das Suide Herpesvirus 1, auch als Pseudorabiesvirus (PrV) oder Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AKV) bezeichnet, verursacht.

Die AK ist eine der gefährlichsten viralen Schweineerkrankungen und verursacht erhebliche ökonomische Schäden und Verluste in der Schweineproduktion. Infolge der Implementierung eines strikten nationalen Bekämpfungsprogrammes konnte die AK in der Hausschweinepopulation Deutschlands getilgt werden. Seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei von AK. Die Aufrechterhaltung des AK-freien Status ist an jährliche serologische Untersuchungen in Hausschweinebeständen gemäß eines zweistufigen Stichprobenplanes gekoppelt. Trotz AK-Freiheit in den Hausschweinebeständen kommt das PrV weiterhin in Schwarzwildbeständen Deutschlands vor.

Die Aufgaben des NRL für Aujeszky’sche Krankheit (AK) leiten sich aus der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3609) ab und umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Direkter Ansprechpartner für Bundes- und Länderbehörden zu Fragen der Bekämpfung der AK
  • hoheitliche Aufgaben (Erarbeitung von Grundlagen für Leitungsentscheidungen, Stellungnahmen zu Entwürfen, Änderungen oder Neufassungen von nationalen, EU- bzw. OIE- Richtlinien)
  • Abklärung von AK-Verdachtsfällen (Durchführung Antigen- bzw. Genomnachweis)
  • Überprüfung, Standardisierung und Weiterentwicklung der Diagnostik
  • Bereithaltung von Virusstämmen und Referenzseren
  • Chargenprüfung von Aujeszky-Diagnostika (ELISA)
  • Durchführung nationaler Ringvergleichstests
  • Teilnahme an EU-Ringtests
  • Beteiligung an Arbeitsgruppen und Forschungsprojekten der Europäischen Union
  • Forschungsarbeit zur Weiterentwicklung und Standardisierung der AK-Diagnostik sowie zu Fragen der Pathogenese, Immunisierung und Epidemiologie
  • Antigennachweis mittel Immunfluoreszenztest (IFT)
  • Zellkultureller Virusnachweis (Virusisolierung)
  • Genomnachweis mittels konventioneller und real-time PCR
  • Stammcharakterisierung durch Genomsequenzierung
  • Antikörpernachweis mittels Neutralisationstest, ELISA und Immunoblot
  • Panel von 13 Referenzseren
  • Panel von mehr als 400 Aujeszkyvirusisolaten vom Hausschwein
  • Panel von mehr als 30 Aujeszkyvirusisolaten vom Schwarzwild
  • Panel von  anti-gB, anti-gE, Anti-gC monoklonaler Antikörper 
  • Molekulare Epidemiologie und Phylogenie von Aujeszkyvirusisolaten vom Schwarzwild
  • Epidemiologie der PrV-Infektionen beim Schwarzwild
  • Pathogenitätsstudien mit Schwarzwild-assoziierten Aujeszkyvirusisolaten
  • Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3609)
  • Artikels 10 der Richtlinie 64/432/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (ABl. EG Nr. L 121 S. 1977) in der jeweils geltenden Fassung
  • Entscheidung 618/2001/EWG der Kommission vom 23. Juli 2001zur Festlegung zusätzlicher Garantien für den innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen hinsichtlich der Aujeszky-Krankheit und der Kriterien für die Informationsübermittlung sowie zur Aufhebung der Entscheidungen 93/24/EWG und 93/244/EWG