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Institut für Virusdiagnostik (IVD)

Nationales Referenzlabor für Rinderpest (RP) und Nationales Referenzlabor für Pest der kleinen Wiederkäuer (PPR)

Informationen des FLI zur aktuellen PPR-Situation

Radar Bulletin Deutschland

Die Erreger Peste des petits ruminants virus (PPRV) und das Rinderpest Virus (RPV) sind Vertreter des Genus Small Ruminant Morbillivirus der Familie Paramyxoviridae mit naher antigener Verwandtschaft. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit viruskontaminierten Ausscheidungen infizierter Tiere. Beide Erkrankungen zeichnen sich durch eine hohe Morbidität und Mortalität aus. Beim RPV werden 3 genetische Linien unterschieden, wogegen das PPRV in 4 Genotypen eingeteilt wird. Die PPRV-Linie IV hat sich in den letzten Jahren sehr umfänglich in Asien und Afrika ausgebreitet. An PPR erkranken vor allem Ziegen und Schafe sowie nah verwandte Wildtiere. Die Pest der kleinen Wiederkäuer verläuft bei Ziegen meist dramatischer als bei Schafen. Von der Rinderpest (RP) waren vor allem Rinder und Büffel betroffen.

Nach einer Inkubationszeit von ca. fünf Tagen folgt eine akute Fieberphase, während der eine Prodromal- und eine Erosivphase unterschieden werden können. Die Prodromalphase kann drei Tage dauern, wobei die befallenen Tiere meist hohes Fieber zwischen 40,0 und 41,5 °C zeigen. Weitere wichtige klinische Erscheinungen sind Anorexie, Verstopfung, seröse Schleimhaut-Hypersekretion, Nasen- und Augenausfluss und schließlich ein starker Durchfall. Zu Beginn der erosiven Phase kommt es zur Entwicklung typischer nekrotischer Maulschleimhaut-läsionen, die eine Verdachtsdiagnose erlauben. Bei hoch empfänglichen Tieren kommen perakute Verlaufsformen vor, die kurz nach der Prodromalphase sofort zum Tod führen. Umgekehrt gibt es auch schwach virulente Virus-Stämme, welche nur kurz dauernde Krankheitsverläufe und kaum sichtbare Läsionen im Maulbereich verursachen. In jedem Fall ist eine labordiagnostische Bestätigung der Verdachtsdiagnose angezeigt.

Am 15. Oktober 2010 teilte der Generaldirektor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) mit, dass die Rinderpest ausgerottet werden konnte. Die offizielle Feststellung der Ausrottung erfolgte am 25. Mai 2011.

  • Direkter Ansprechpartner für Bundes- und Länderbehörden zu Fragen des RPV/PPRV-Nachweises und der RPV/PPRV -Bekämpfung
  • Durchführung von Virusisolierung und Genotypisierung
  • Entwicklung, Standardisierung und Weiterentwicklung von RPV/PPRV -spezifischen Testverfahren
  • Teilnahme an EU-Ringtests
  • Beteiligung an Arbeitsgruppen und Forschungsprojekten der Europäischen Union
  • Virusisolierung mittels Zellkultur
  • Pan-Morbillivirus-Genomnachweis mittels RT-PCR und real-time RT-PCR
  • spezifischer PPRV-Genomnachweis mittels real-time RT-PCR-Verfahren
  • partielle und komplette Sequenzierung des PPRV-Genoms mittels Sanger- und Hochdurchsatz-Sequenzierung
  • Serologischer PPRV-Antikörper-Nachweis mittels ELISA und SNT
  • PPRV-Stämme aller vier Linien
  • PPRV-Antikörper positives Serum verschiedener Tierarten
  • Optimierung des Nachweises von PPRV-Genom mittels RT-qPCR
  • Sequenzierung von PPRV-Vollgenomen
  • Studien zur Pathogenese von verschiedenen PPRV
  • Richtlinie 92/119/EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 (ABl. EG Nr. L 62 S. 69), geändert durch die Beitrittsakte in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 1. Januar 1995 (ABl. EG Nr. L 1 S.1)
  • Ab 21. April 2021: VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“), sowie der entsprechenden Verordnungen und Rechtsakte in der jeweilig geltenden Fassung