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Kurznachricht

Empfehlungen des FLI zur Desinfektion bei Tierseuchen

Laut des Tiergesundheitsgesetzes ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermächtigt, Mittel und Verfahren zu bestimmen, die bei einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion, Bekämpfung von Schadnagern oder sonstigen Schadorganismen verwendet werden dürfen, um sicherzustellen, dass Tierseuchenerreger unwirksam gemacht und ihre Weiterverbreitung verhindert wird. 
Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtsverordnung, sondern um eine Richtlinie, nach der die zuständige Behörde die in den jeweiligen Bekämpfungsverordnungen enthaltenen Vorschriften zur Desinfektion im Einzelnen anweisen kann. Bereits 1993 wurde eine derartige „Desinfektionsrichtlinie“ verfasst, deren letzte Überarbeitung 2007 erfolgte. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde das FLI gebeten, die Richtlinie unter Mitarbeit von externen Experten erneut zu überarbeiten. 

Dementsprechend wurden neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Desinfektionsmaßnahmen in den Empfehlungen aufgenommen, Hintergrundinformationen zu Mitteln, Verfahren und Wirkungsweise biozider Stoffe sowie Checklisten ergänzt. Eine Handlungshilfe zur kontrollierten Verwendung nicht zugelassener Biozidprodukte, wenn im Falle einer Gefahr für die Tiergesundheit ein derartiger Einsatz notwendig ist und eine Ausnahmeregelung erwirkt wurde, fand ebenfalls Eingang in die Empfehlungen. Die Bedeutung der DVG-Listung der als wirksam befundenen Desinfektionsmittel wurde erneut unterstrichen und Veränderungen der DVG-Prüfmethodik Rechnung getragen.

Die Kapitel zur Desinfektion von Räumen und Flächen, Einrichtungen, Gegenständen, Materialien und Fahrzeugen wurden erneuert und Kapitel, z. B. zu Lüftungs- und Biogasanlagen oder Flüssigmist, ergänzt. Damit spiegeln die Empfehlungen auch die Entwicklung der komplexer werdenden technischen Systeme in der Tierhaltung wider. Neu sind ebenfalls Hinweise zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und Quellennachweise für die Empfehlungen amtlich angeordneter Maßnahmen. 

Die überarbeiteten Dokumente stehen als „Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion“ über das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) und auf der Internetseite des FLI zur Verfügung.

Screenshot der "Desinfektionsrichtlinie für Tierseuchen" auf der FLI-Webseite

Screenshot der FLI-Webseite