Bei einem krank erlegten Wildschwein aus dem Landkreis Groß-Gerau bestätigte das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) am 15. Juni Afrikanische Schweinepest (ASP). Das Tier war nahe einer Landstraße gesichtet worden. Zwei in der Nähe tot aufgefundene Wildschweine wurden im Landeslabor ebenfalls untersucht, allerdings mit negativem Ergebnis.
Dies ist der erste Fall der anzeigepflichtigen Tierseuche in Hessen. Die zuständigen Landesbehörden leiteten umgehend Schutzmaßnahmen ein. Außerdem sind epidemiologische Untersuchungen zur Infektionsursache angelaufen, die vom FLI auch vor Ort unterstützt werden.
ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und betrifft Haus- und Wildschweine. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von kontaminierten Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekte Übertragungswege durch Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände, Geräte, Maschinen und Kleidung erfolgen. Der Kontakt mit dem Blut infizierter Schweine ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome, mit zumeist tödlichem Verlauf. Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar.