Afrikanische Schweinepest
Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen finden Sie in der jeweils letzten Ausgabe des monatlich erscheinenden Radar Bulletin, tagesaktuelle Fallzahlen im Tierseuchennachrichtensystem TSIS.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.
Näheres zur ASP steht in den entsprechenden FLI-Informationen zur Verfügung (Download rechts auf dieser Seite). Fotos zu Krankheitssymptomen und auffälligen Organveränderungen sind auf der Seite des Nationalen Referenzlabors für Afrikanische Schweinepest zusammengestellt, siehe Bildersammlung
Empfehlungen für Tierhalter, Jäger und Tierärzte
Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und geeignete Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen. Ein vereinfachtes Probennahmeverfahren wird im Merkblatt „Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen: Vereinfachtes Probennahmeverfahren für die passive Surveillance der ASP“ beschrieben (Download rechts auf dieser Seite).
Für den Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest unter Wildschweinen in Deutschland hat das FLI Empfehlungen für Maßnahmen vorgelegt (Download rechts auf dieser Seite).
Ausbruchszahlen 2024
Ausbruchszahlen 2023
Ausbruchszahlen der letzten Jahre
Archiv 2022: Zu den Tabellen der Ausbruchszahlen in OpenAgrar
Archiv 2021: Zu den Tabellen der Ausbruchszahlen in OpenAgrar
Archiv 2020: Zu den Tabellen der Ausbruchszahlen in OpenAgrar
Meldungen
Risikobewertung, 29. August 2023
Zusammenfassung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Sie betrifft ausschließlich Suidae, darunter auch das Haus- und das Wildschwein (Sus scrofa). Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hat, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10.09.2020 in Schenkendöbern, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, bei einem Wildschwein festgestellt.
In den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden. Die vorliegende Risikobewertung soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können. Das Risiko eines Eintrags ist darüber hinaus in ASP-freien Gebieten und in den ASP-Sperrzonen unterschiedlich, weil es vom Vorkommen der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Umgebung abhängt.
Das Risiko des Eintrags der ASP in Auslauf- und Freilandhaltungen ist bei Einhaltung der in der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgeschriebenen hohen Biosicherheitsstandards in ASP-freien Gebieten und in Sperrzonen I („Pufferzonen“) als vernachlässigbar und in Sperrzonen II (ASP bei Wildschweinen) als gering einzustufen. In Sperrzone III ist das Risiko davon abhängig, ob zusätzlich zu betroffenen Hausschweinebeständen auch Wildschweine in dem entsprechenden Gebiet von der ASP betroffen sind. Sind sie dies nicht, ist das Risiko vergleichbar mit dem in Sperrzone I und somit vernachlässigbar. Sind allerdings auch Wildschweine betroffen, entspricht das Risiko dem in Sperrzone II (gering). Bei unzureichenden Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung nicht erfüllen, ist das Risiko eines ASP-Eintrags in einen Auslauf- und Freilandbetrieb in Sperrzone II und Sperrzone III, in dem auch Wildschweine betroffen sind, als wahrscheinlich anzusehen. Um das Risiko eines ASP-Eintrages auch in Freiland- und Auslaufhaltungen innerhalb der Sperrzonen II oder III (im Falle von betroffenen Haus- und Wildschweinen) als vernachlässigbar einstufen zu können, müssen vor allem ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Die Genehmigung der Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen erscheint dementsprechend grundsätzlich vertretbar, soweit die Anforderungen der SchHaltHygV eingehalten werden. Gegebenenfalls sollten weitere Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Die individuelle Einschätzung des Risikos ist abhängig von den konkreten betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und seiner Lage in der jeweiligen Sperrzone.
Zum Download
Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf- und Freilandschweinehaltungen in Deutschland, Stand 29.08.2023 (PDF)
Risikobewertung, 13. April 2022
Zusammenfassung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Vorkommen ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Sie betrifft ausschließlich Suidae, darunter auch das Haus- und das Wildschwein (Sus scrofa). Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hat, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10.09.2020 in Schenkendöbern, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, bei einem Wildschwein festgestellt.
In den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden. Die vorliegende Risikobewertung soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können. Das Risiko eines Eintrags ist darüber hinaus in ASP-freien Gebieten und in den ASP-Sperrzonen unterschiedlich, weil es vom Vorkommen der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Umgebung abhängt.
Das Risiko des Eintrags der ASP in Freilandhaltungen mit einem nicht überdachten Grünauslauf ist bei einer intakten doppelten wildschweinsicheren Umzäunung und den Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung entsprechend umgesetzten hohen Biosicherheitsstandards in ASP-freien Gebieten und in Sperrzonen I („Pufferzonen“) als vernachlässigbar und in Sperrzonen II (ASP bei Wildschweinen) als gering einzustufen. In Sperrzone III ist das Risiko davon abhängig, ob zusätzlich zu betroffenen Hausschweinebeständen auch Wildschweine in dem entsprechenden Gebiet von der ASP betroffen sind. Sind sie dies nicht, ist das Risiko vergleichbar mit dem in Sperrzone I und somit vernachlässigbar. Sind allerdings auch Wildschweine betroffen, entspricht das Risiko dem in Sperrzone II (gering). Bei unzureichenden Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung nicht erfüllen, ist das Risiko eines ASP-Eintrags in einen Freilandbetrieb in Sperrzone II und Sperrzone III, in dem auch Wildschweine betroffen sind, als wahrscheinlich anzusehen. Auslaufställe, deren Auslauf direkt an den Stall angrenzt und die vor einem Viruseintrag geschützt werden können, unterliegen in ASP-freien Gebieten und in Sperrzone I einem vernachlässigbaren Risiko und in Sperrzone II einem geringen Risiko der Einschleppung der ASP. Das Risiko in Sperrzone III ist ebenfalls abhängig von dem ASP Status der Wildschweinepopulation und entsprechend der Freilandhaltungen vergleichbar mit Sperrzone I (ohne infizierte Wildschweine) oder Sperrzone II (Wildschweine ebenfalls infiziert). Auch in diesem Fall ist die individuelle Einschätzung des Risikos abhängig von den konkreten betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und seiner Lage in der jeweiligen Sperrzone.
Zum Download
Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Auslauf- und Freilandschweinehaltungen in Deutschland, Stand 13.04.2022 (PDF)
Risikoeinschätzung, 19. April 2021
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die ausschließlich Suidae betrifft, darunter auch das Haus- und das Wildschwein (Sus scrofa). Die ASP wurde in Deutschland erstmals am 10.09.2020 in Schenkendöbern, Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg, bei einem Wildschwein festgestellt. Das ASP-Virus kann von Wildschweinen auf Hausschweine sowohl durch direkten als auch indirekten Kontakt übertragen werden. Dabei erfolgt die Ansteckung in der Regel oro-nasal. Die hohe Tenazität des Erregers begünstigt die Übertragung durch rohe oder unzureichend erhitzte Fleischprodukte, kontaminierte Futtermittel, Fahrzeuge, Kleidung und Werkzeuge.
Zum Download
Ungekürzte Risikoeinschätzung einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- oder Freilandhaltungen, Stand 19.04.2021 (PDF)
Link zur Kurznachricht auf dieser Website
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland
Risikobewertung, Mai 2020
Zusammenfassung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Ab Juni 2007 breitete sich die ASP von Georgien aus in die Nachbarländer aus. Seit 2014 tritt sie in den baltischen Staaten und Polen auf, 2017 breitete sie sich in die Tschechische Republik, nach Moldawien und nach Rumänien aus. Im Jahr 2018 wurden erste Fälle in Ungarn, Bulgarien und Belgien sowie in China gemeldet und im Jahr 2019 in der Slowakei, Serbien, Mongolei, Vietnam, Kambodscha, Nordkorea, Myanmar, Südkorea, Philippinen, Ost-Timor, Indonesien und Laos. Anfang 2020 trat ASP zum ersten Mal in Griechenland in einem Hausschweinebestand auf. Auch Indien verzeichnet seit Januar 2020 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen.
In Anbetracht der weiterhin zunehmenden geografischen Ausbreitung der ASP sowohl außerhalb als auch innerhalb der Europäischen Union (EU) bei Haus- und Wildschweinen, als auch des Auftretens von Fällen in grenznahen Regionen, wurde das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland bewertet, besonders im Hinblick auf einen Eintrag in die Wildschweinpopulation. Sprünge der ASP über größere Entfernungen (z.B. innerhalb Polens, nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln. Durch das Auftreten der Tierseuche im Westen Polens ist allerdings auch das Risiko eines Eintrags nach Deutschland durch migrierende, infizierte Wildschweine deutlich gestiegen.
Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammen oder kontaminiert sind, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch infizierte Wildschweine wird in Gegenden in der Nähe zu den betroffenen Gebieten in Belgien und Polen als hoch beurteilt.
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Ungekürzte Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland, Stand Mai 2020 (PDF, nicht barrierefrei)
Risikobewertung, Dezember 2019
Zusammenfassung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Ab Juni 2007 breitete sich die ASP von Georgien aus in die Nachbarländer aus. Seit 2014 tritt sie in den baltischen Staaten und Polen auf, 2017 breitete sie sich in die Tschechische Republik, nach Moldawien und nach Rumänien aus. Im Jahr 2018 wurden erste Fälle in Ungarn, Bulgarien und Belgien sowie in China gemeldet und im Jahr 2019 in der Slowakei, Serbien, Mongolei, Vietnam, Kambodscha, Nordkorea, Myanmar, Südkorea, Philippinen, Ost-Timor, Indonesien und Laos.
In Anbetracht der weiterhin zunehmenden geografischen Ausbreitung der ASP sowohl außerhalb als auch innerhalb der Europäischen Union (EU) bei Haus- und Wildschweinen, als auch des Auftretens von Fällen in grenznahen Regionen, wurde das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland bewertet, besonders im Hinblick auf einen Eintrag in die Wildschweinpopulation. Sprünge der ASP über größere Entfernungen (z.B. innerhalb Polens, nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln. Durch das Auftreten der Tierseuche im Westen Polens ist allerdings auch das Risiko eines Eintrags nach Deutschland durch migrierende, infizierte Wildschweine nochmals deutlich gestiegen.
Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammen oder kontaminiert sind, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch infizierte Wildschweine wird in Gegenden, in der Nähe zu den betroffenen Gebieten in Belgien und Polen, als hoch beurteilt.
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Ungekürzte Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland vom Dezember 2019 (PDF, nicht barrierefrei)
Risikobewertung, April 2019
Zusammenfassung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ursprünglich auf Afrika begrenzt war. Ab Juni 2007 breitete sich die ASP von Georgien aus in die Nachbarländer aus. Seit 2014 tritt sie in den baltischen Staaten und Polen auf, 2017 breitete sie sich in die Tschechische Republik, nach Moldawien und nach Rumänien aus. Im Jahr 2018 wurden erste Fälle in Ungarn, Bulgarien und Belgien sowie in China gemeldet und im Jahr 2019 in der Mongolei, Vietnam und Kambodscha.
In Anbetracht der weiterhin zunehmenden geografischen Ausbreitung der ASP sowohl außerhalb als auch innerhalb der Europäischen Union (EU) bei Haus- und Wildschweinen, wurde das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland bewertet, besonders im Hinblick auf einen Eintrag in die Wildschweinpopulation. Sprünge der ASP über größere Entfernungen (z.B. nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) verdeutlichen das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln. Durch das Auftreten der Tierseuche im Südosten Belgiens ist allerdings auch das Risiko eines Übergreifens auf deutsches Gebiet durch migrierende, infizierte Wildschweine deutlich gestiegen.
Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch Erzeugnisse aus Schweinefleisch, die von infizierten Tieren stammen oder kontaminiert sind, entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch infizierte Wildschweine wird in Gegenden, die an das infizierte Gebiet Belgiens angrenzen, als hoch beurteilt.
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Ungekürzte Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland vom April 2019 (PDF, nicht barrierefrei)
Risikobewertung, 12.07.2017
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ursprünglich auf Afrika begrenzt war.
Im Juni 2007 wurden erste Fälle der ASP aus Georgien gemeldet. In der nachfolgenden Zeit breitete sich die Tierseuche dort aus und wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation (RF) eingeschleppt. Bereits Ende 2012 waren 426 Ausbrüche der Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen in vielen Regionen des europäischen Teils der RF aufgetreten (FAO EMPRES, 2013). In den Jahren 2014 und 2015 wurden weitere Ausbrüche gemeldet. In der Zeit von 2012 bis 2014 hat sich die ASP mit Einträgen in die Ukraine (Haus- und Wildschweine), nach Weißrussland (Hausschweine in Kleinhaltungen, Lage beim Wildschwein unbekannt) und in die EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland und Estland in Richtung Westen und Norden ausgebreitet. In diesen vier EU-Mitgliedsstaaten wurden seit 2014 zahlreiche Fälle von ASP bei Wildschweinen, sowie etliche Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt. Die Tschechische Republik meldete erste Fälle von ASP bei Wildschweinen in der Grenzregion zur Slowakei am 27. Juni 2017.
In Anbetracht der neu aufgetretenen Fälle in der Tschechischen Republik und der weiten geographischen Verbreitung der gemeldeten Ausbrüche auf dem Territorium der RF, Ukraine, Litauen, Polen, Lettland und Estland bei Haus- und Wildschweinen wurde das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland durch Fahrzeug- und Personenverkehr bewertet, besonders im Hinblick auf einen Eintrag in die deutsche Wildschweinpopulation. Der Sprung der ASP über eine größere Entfernung in die Tschechische Republik erhöht das Risiko einer Einschleppung nach Deutschland.
Das Risiko, dass die ASP zunächst in die deutsche Wildschweinpopulation eingeschleppt wird, erscheint vor dem Hintergrund der neu aufgetretenen Fälle in der Tschechischen Republik und der Situation in den baltischen Staaten und Polen größer als ein Ersteintrag in die Hausschweinpopulation. Hierbei stellen hohe Wildschweindichten bei gleichzeitiger ausgeprägter Hausschweinehaltung mit niedriger Biosicherheit in unseren östlichen Nachbarländern und die sehr gut ausgebildete Verkehrsinfrastruktur (Fernstraßennetzwerk, Schifffahrtsstraßen und Wasserwege, Eisenbahnen und Flugverkehr) und damit einhergehende Anbindung an Deutschland die entscheidenden Risikofaktoren dar.
Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen wird als mäßig beurteilt.
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Ungekürzte Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland vom 12.07.2017 (PDF, nicht barrierefrei)
In den osteuropäischen Staaten Polen, Litauen, Lettland und Estland wurden seit Anfang 2014 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen festgestellt. Es kam auch zu Ausbrüchen bei Hausschweinen. Unter den betroffenen Hausschweinbeständen befanden sich neben Kleinsthaltungen auch große Betriebe, so ein Bestand in Litauen mit rund 20.000 Tieren. In den betroffenen Regionen (siehe Karte; wöchentlich aktualisiert) gelten Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung gemäß der Rechtsetzung in der EU.
Aufgrund der Nähe der ersten Ausbrüche in diesen Ländern zur weißrussischen Grenze ist davon auszugehen, dass die Einschleppung der ASP in die baltischen Staaten und nach Polen von Weißrussland aus erfolgte. Russland berichtet seit mehreren Jahren immer wieder von Fällen. Die Lage in Weißrussland ist aufgrund fehlender Daten schwer einzuschätzen. Weitere Fälle wurden aus der Ukraine gemeldet.
Es besteht das Risiko einer Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union. Mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami, usw.) infizierter Schweine und über Fahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, könnte das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das (illegale) Verfüttern oder unsachgemäße Entsorgen von Speiseabfällen stellt hierbei eine Infektionsquelle dar.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat eine Risikobewertung zur möglichen Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest erstellt, die bei Bedarf der Lage angepasst wird.