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Institute of Animal Welfare and Animal Husbandry (ITT)

Forschungsprojekt Untersuchungen zur tierschutzgerechten Tötung von Geflügel im Seuchenfall

Research field animal welfare-friendly stunning and killing

Im Tierseuchenfall kann zur Reduzierung von Verschleppungsrisiken die Tötung von Geflügelbeständen angeordnet werden. Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nur nach vorheriger Betäubung getötet werden, damit erhebliche Schmerzen und Leiden vermieden werden.

Nach der VO (EG) Nr. 1099/2009 und nach der Tierschutz-Schlachtverordnung ist die Gasbetäubung mit Kohlendioxid ein zulässiges Betäubungsverfahren. Kohlendioxid wird von den Tieren bis zum Eintritt der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit mit steigender Konzentration aversiv wahrgenommen. Dabei spielt die Geschwindigkeit der Anflutung des Gases eine entscheidende Rolle: Bei einer schnellen Anflutung des Kohlendioxids ist die Zeit bis zum Bewusstseinsverlust der Tiere stark verkürzt. Bei einer langsameren Anflutung hingegen verlängert sich diese Zeitspanne, wobei jedoch stark reizende Gaskonzentrationen erst erreicht werden, wenn die Tiere bereits bewusstlos sind.

Es werden daher unterschiedliche Anflutgeschwindigkeiten von Kohlendioxid hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Tier, insbesondere auf den Zeitpunkt ihres Bewusstseinsverlustes, systematisch untersucht werden. Die gezielte Untersuchung von entsprechenden Zeit-Konzentrationsverläufen während der Gasbetäubung von Geflügel soll zur Beantwortung der Frage beitragen, ob eine langsame Anflutung mit Kohlendioxid, wie sie bei der Stallflutung im Tierseuchenfall möglich ist, ausreichend schnell unter Vermeidung von Schmerzen und Leiden zur Bewusstlosigkeit führt, und zur Festlegung einer „idealen“ Anflutgeschwindigkeit, bei der eine möglichst kurze und geringe Stressbelastung der Tiere erfolgt, führen.

Moschusentengruppe (© FLI)