Pünktlich zum Beginn der warmen Sommertemperaturen und der Hauptzeit der Stechmücken hat sich auch das West-Nil-Virus in Deutschland wieder eindrucksvoll zurückgemeldet.
Seit Anfang Juli 2024 wurden erste West-Nil-Virus-Infektionen bei Wild- und Zoovögeln vom Nationalen Referenzlabor (NRL) in Zusammenarbeit mit den veterinärmedizinischen Landesuntersuchungsämtern der einzelnen Bundesländer nachgewiesen. Die Infektionszahlen stiegen im August an, wobei hier neben den Vögeln erste Nachweise von infizierten Pferden zu verzeichnen waren. Derzeit sind vom Nationalen Referenzlabor für West-Nil-Virus-Infektionen am FLI bereits 14 Fälle bei Pferden und 18 bei Wild- und Zoovögeln bestätigt.
Die Mehrzahl der Infektionen wurde bisher in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen nachgewiesen, die bereits in den letzten Jahren betroffen waren. Hinzu kommen allerdings auch Infektionen bei einem Wildvogel im Raum Mannheim (Baden-Württemberg) und bei drei Zoovögeln im Norden von Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin gibt es erste Infektionsfälle bei zwei Pferden in verschiedenen Landkreisen von Niedersachsen. Auffällige Wildvögel aus diesem Bundesland befinden sich derzeit zur Abklärung am NRL. Einen weiteren Verdachtsfall gibt es bei einem Zoovogel aus Nordrhein-Westfalen.
Wie in den Vorjahren ist derzeit mit weiteren Erkrankungsfällen bei Vogel und Pferd sowie einer weiteren regionalen Ausbreitung dieser Infektion innerhalb Deutschlands zu rechnen. Deshalb sollte derzeit eine mögliche Infektion mit West-Nil-Virus als wichtige Differentialdiagnose bei einer neurologischen Symptomatik von Vogel und Pferd mit abgeklärt werden.
Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut sollten Pferde in den bereits betroffenen Gebieten und Pferde, die in betroffene Gebiete verbracht werden, vorab geimpft werden.
Verdachtsfälle von Infektionen mit dem West-Nil-Virus bei Pferden und Vögeln müssen abgeklärt werden. Bei Pferden und gehaltenen Vögeln, z.B. in Tierparks und Zoos, muss bei Verdacht der Amtstierarzt verständigt werden. Die Erstuntersuchung soll i.d.R. im Veterinäruntersuchungslabor des betroffenen Bundeslandes erfolgen, die amtliche Bestätigungsuntersuchung im Nationalen Referenzlabor am FLI. Gleiches gilt für verendete Wildvögel, die über die jeweiligen Veterinärämter der amtlichen Untersuchung zur Abklärung zugeführt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, verendete Wildvögel direkt zur Untersuchung ans Nationale Referenzlabor am FLI zu senden.
Informationen zu aktuellen Infektionszahlen bei Menschen stellt das hierfür zuständige Robert Koch-Institut zur Verfügung.
Außerdem ist derzeit eine verstärkte Aktivität des Usutu-Virus (eng verwandt mit dem West-Nil-Virus) in einigen Bundesländern zu verzeichnen. Dies führt in manchen Regionen zu Massensterben von Wildvögeln, vorrangig Amseln, wie schon bei der Epidemie im Jahr 2018. Weitere Informationen zur Usutu-Virus Erkrankung der Vögel und zum Überblick der bisher verendeten Vögel und der bestätigten Fälle finden Sie auf den Internetseiten des FLI, des Bernhard-Nocht-Instituts (BNITM) und des NABU.