Nationales Referenzlabor für Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus (CCHF)
Das Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus (CCHFV) gehört zur Ordnung der Bunyavirales, Familie Nairoviridae, Gattung Orthonairovirus. Zecken, insbesondere der Gattung Hyalomma, sind sowohl Reservoir als auch Vektor für das CCHFV. CCHFV kommt im gesamten Mittelmeerraum, in Süd- und Osteuropa, Afrika, in Zentralasien, im Nordwesten Chinas, auf dem indischen Subkontinent sowie im Nahen Osten vor. Die Verbreitung des Erregers in Europa ist dabei eng an die der Vektorzecke Hyalomma marginatum geknüpft.
Zahlreiche Wild- und Haustiere wie Rinder, Ziegen, Schafe und Hasen dienen als Amplifikations- bzw. Zwischenwirte, wobei Infektionen bei diesen Tieren in der Regel asymptomatisch verlaufen. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Zeckenbisse oder durch Kontakt mit infektiösem Blut oder Körperflüssigkeiten infizierter Tiere oder Menschen. Tierhalter, Viehzüchter, Schlachthofmitarbeiter sowie Krankenhauspersonal in endemischen Gebieten sind demnach in besonderem Maße von Infektionen betroffen. Das Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber (CCHF) zeichnet sich dabei durch Symptome wie Kopfschmerzen, hohes Fieber, Rücken- und Gelenkschmerzen, Magenschmerzen und Erbrechen aus. Im fortgeschrittenen Stadium entwickeln sich schwere Blutergüsse, starkes Nasenbluten und generalisierte Blutungen. Diese sog. hämorrhagische Diathese beginnt meist am vierten Tag und dauert zwei Wochen. Die Mortalitätsrate bei hospitalisierten Patienten liegt zwischen 9% und 50%. Angesichts dieser schweren klinischen Verläufe ist CCHFV als Erreger der Risikogruppe 4 eingestuft.
Die Labordiagnostik bei humanen Fällen findet am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (Konsiliarlabor) statt. Bei einem Infektionsverdacht bei Tieren ist das NRL für CCHFV-Infektionen bei Tieren am FLI zuständig. Der Virusnachweis erfolgt bei Mensch und Tier aus dem Blut und aus anderem klinischen Material während der akuten Infektionsphase mittels RT-qPCR, Erregerisolierung und -anzucht in Zellkultur oder durch Inokulation in neugeborene Mäuse. Im nationalen Referenzlabor für CCHFV-Infektionen bei Tieren ist neben der RT-qPCR auch der serologische Nachweis spezifischer Antikörper, u.a. durch (in-house) ELISA-Verfahren, möglich. Die Erregeranzucht und serologische Untersuchungen ( wie z.B. der Virus-Neutralisationstest) müssen im BSL4-Labor durchgeführt werden.
- Antigen- bzw. Genomnachweis in Untersuchungsmaterial
- Antikörpernachweis
- Ansprechpartner für Bundes- und Länder- sowie EU-Behörden zu Fragen der Krim-Kongo-Hämorrhagisches-Fieber-Virus - Diagnostik und Bekämpfung
- Charakterisierung von Virusisolaten
- Überprüfung, Standardisierung und Weiterentwicklung von diagnostischen Verfahren
- Teilnahme an Ringtests (national und international)
- Beteiligung an nationalen und internationalen Arbeitsgruppen und Forschungsprojekten
- Virusisolierung und Anzucht in vitro
- Genomnachweis mittels RT-PCR (quantitativ)
- Stammcharakterisierung durch Genomsequenzierung
- Quantitativer Nachweis neutralisierender Antikörper (Serumneutralisationstest, Plaque-Reduktionstest, Surrogat-Testformate)
- Serologischer Nachweis von Antikörpern mit ELISA-Testen inklusive Differenzierung der Immunglobulinklassen
- Immunfluoreszenz-basierter Nachweis von Antikörpern (iIFA)
- Probenpanel zur Testung neuer Diagnoseverfahren (RT-PCR)