Amtliche Methodensammlung
Nach § 27 Absatz 5 Satz 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) veröffentlicht und aktualisiert das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unter Mitwirkung wissenschaftlicher Sachverständiger die „Amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Untersuchungsmaterial tierischen Ursprungs im Hinblick auf anzeigepflichtige Tierseuchen“ (Amtliche Methodensammlung). Diese stellt eine Auflistung der Testprinzipien dar, die in Deutschland zur Labordiagnose von anzeigepflichtigen Tierseuchen und (ausgewählten) meldepflichtigen Tierkrankheiten angewendet werden können. Dabei gilt stets der Grundsatz, dass die nach § 11 Absatz 2 des TierGesG (früher § 17c Absatz 1 des TierSG) vom FLI zugelassenen und auf der Homepage der Zulassungsstelle abrufbaren In-vitro-Diagnostika anzuwenden sind. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Im Fall, dass für bestimmte Anwendungen keine zugelassenen Diagnostika zur Verfügung stehen, sind die von den entsprechenden Nationalen Referenzlaboratorien festgelegten Methoden zu verwenden. Der Einsatz neuer Methoden und Protokolle ist mit dem zuständigen Nationalen Referenzlabor abzustimmen.
Die Methodensammlung berücksichtigt die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 29. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2481), und die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (TKrMeldpflV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2011 (BGBl. I S. 252), zuletzt geändert durch Artikel 381 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474). Die Falldefinitionen (Voraussetzungen für die Feststellung eines Falles und dessen Meldung im Tierseuchennachrichtensystem - TSN) können auch im TSN abgerufen werden.
Bezüglich des Probenversandes wurde ein entsprechendes Kapitel angefügt.
Die einzelnen Methoden werden durch die zuständigen Nationalen Referenzlaboratorien regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Über Aktualisierungen wird auf dieser Homepage und durch einen Newsletter (Anmeldung siehe rechts auf dieser Seite) informiert. Veränderungen (Einfügungen und Streichungen) im Vergleich zur Vorversion werden durch gelbe Markierungen hervorgehoben.
Am 21. April 2021 tritt der Tiergesundheitsrechtsakt der EU (Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit [„Tiergesundheitsrecht“]) in Kraft. Entsprechend Artikel 6 der delegierten Verordnung (EU) 2020/689 (betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen) stehen die in der Amtlichen Methodensammlung enthaltenen Methoden in Einklang entweder
- mit den spezifischen Rechtsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt), sowie den einschlägigen Merkmalen und Leitlinien, die auf den Websites der EU-Referenzlabors und der Kommission zugänglich gemacht wurden oder
- mit den Diagnosemethoden, die im Handbuch mit Normenempfehlungen zu Diagnosemethoden und Vakzinen für Landtiere („Terrestrial Manual“) bzw. im Diagnosehandbuch für Krankheiten von Wassertieren („Aquatic Manual“) der Weltorganisation für Tiergesundheit oder
- mit den in Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b und in Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/625 festgelegten Methoden.
Rechtliche Grundlagen
(Weblinks zu Gesetze-im-Internet.de)
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
Amtliche Methoden und Falldefinitionen
Anzeigepflichtige Tierseuchen
(Weblinks zu OpenAgrar)
3. Ansteckende Blutarmut der Einhufer
3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse
5. Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen
5a. Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida)
5b. Befall mit Tropilaelaps spp.
8. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen)
9. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
9a. Ebola-Virus-Infektion / Infektionen mit Filoviren
9b. Epizootische Hämorrhagie der Hirsche
9c. Epizootische Hämatopoetische Nekrose (EHN)
10. Enzootische Leukose der Rinder
12. Infektion mit Bonamia exitiosa
12a. Infektion mit Bonamia ostreae
12b. Infektion mit Marteilia refringens
12c. Infektion mit Microcytos mackini
12d. Infektion mit Perkinsus marinus
12e. Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd
13. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden
14. Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen (KHV-I)
15. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)
20a. Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel
21. Pest der kleinen Wiederkäuer
21a. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)
22. Pockenseuche der Schafe und Ziegen
33. Tollwut (Infektionen mit Lyssaviren)
34. Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (alle Formen)
35. Trichomonadenseuche der Rinder
36. Tuberkulose der Rinder (Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae)
37. Vesikuläre Schweinekrankheit
38. Vibrionenseuche der Rinder
39. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden (VHS)
Meldepflichtige Tierkrankheiten
(Weblinks zu OpenAgrar)
2. Ansteckende Metritis des Pferdes (Taylorella equigenitalis)
3. Bornavirus-Infektionen der Säugetiere
4. Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)
8. Equine Virus-Arteritis-Infektion
12. Infektiöse Laryngotracheitis des Geflügels (ILT)
17a. Niedrigpathogene aviäre Influenza der Wildvögel
21. Säugerpocken (Orthopoxinfektion)