Newcastle-Krankheit
Informationen zum aktuellen Tierseuchengeschehen finden Sie in der jeweils letzten Ausgabe des monatlich erscheinenden Radar Bulletin, tagesaktuelle Fallzahlen im Tierseuchennachrichtensystem TSIS.
Nach 30 Jahren ohne Ausbrüche wurden im Februar 2026 gleich mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit (ND) in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Die insbesondere bei Hühnern und Puten auftretende Tierseuche wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet.
Weiterführende virologische Untersuchungen charakterisieren die bisher aufgetretenen ND-Viren als Genotyp VII.1.1. Dieser Genotyp kommt derzeit insbesondere in Osteuropa, u.a. in Polen und Tschechien, vor.
Geflügelhalter sind angehalten, die regelmäßig durchzuführenden Pflichtimpfungen gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Auch Halter von Kleinstbeständen sind dazu verpflichtet. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Ein- und Austrags von Virus senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden.
Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.
In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 (klassische Geflügelpest) besteht aktuell eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelhaltungen (Zoos, Tierparks).