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Zulassungsstelle für veterinärmedizinische Infektionsdiagnostika

Zulassungsstelle

für In-vitro-Diagnostika zum Nachweis von melde- und mitteilungspflichtigen Seuchen

Die Zulassungsstelle des Friedrich-Loeffler-Instituts befasst sich gemäß
§ 11 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in Verbindung mit der
Tiergesundheitlichen-In-vitro-Diagnostika-Verordnung (TierGesIVDV) mit der Zulassung und Chargenprüfung von

Zulassungsantrag

Listen

(Hinweis: Für die vollständige Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Rechtlich verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Originalveröffentlichung im Bundesanzeiger.)

Zusammenfassung der Merkmale des In-vitro-Diagnostikums

Informationsblätter