Zulassungsstelle
für In-vitro-Diagnostika zum Nachweis von anzeigepflichtigen Tierseuchen oder melde- und mitteilungspflichtigen Tierkrankheiten
Die Zulassungsstelle des Friedrich-Loeffler-Instituts befasst sich gemäß
§ 11 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in Verbindung mit der Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV) mit der Zulassung und Chargenprüfung von
- In-vitro-Diagnostika zum Nachweis von anzeigepflichtigen Tierseuchen oder meldepflichtigen und mitteilungspflichtigen Tierkrankheiten.
Zulassungsantrag
Listen
- Liste der nach § 11 Absatz 2 TierGesG vom Friedrich-Loeffler-Institut zugelassenen Mittel:
Liste der zugelassenen Mittel - Liste der gemäß § 32 TierImpfStV freigegebenen Chargen:
Liste der freigegebenen Chargen - Bekanntmachung über die Zulassung von In-vitro-Diagnostika sowie andere Amtshandlungen gemäß § 31 TierImpfStV:
Veröffentlichung von Amtshandlungen
(Hinweis: Für die vollständige Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Rechtlich verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Originalveröffentlichung im Bundesanzeiger.)