Die E-Rechnung im Friedrich-Loeffler-Institut
Allgemeine Informationen zur E-Rechnung im Friedrich-Loeffler-Institut
Das Friedrich-Loeffler-Institut ist in der Lage, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Alles, was Sie für den elektronischen Rechnungsaustausch mit uns wissen müssen, ist nachfolgend beschrieben.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung an die gesamte Bundesverwaltung verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1000 € ohne USt) sind in § 3 Abs. 3 der E-Rechnungsverordnung (PDF) (kurz E-RechV) geregelt.
Wir bitten Sie, von der Möglichkeit einer elektronischen Rechnungsstellung Gebrauch zu machen, selbst wenn Sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet sein sollten. Als Rechnungssteller profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- effizientere Arbeitsabläufe, kürzere Durchlaufzeiten, schnellere Rechnungsbegleichung
- schneller und einfacher Zugriff auf Rechnungsdaten
- Ermöglichung einer digitalen und revisionssicheren Archivierung
- Kostenersparnis für Papier, Druck und Porto
Was ist eine elektronische Rechnung?
Eine Rechnung in elektronischer Form (elektronische Rechnung) ist „... eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.“
Eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung sind somit keine elektronische Rechnung im Sinne der Richtlinie 2014/55/EU.
Zur Gewährleistung der Umsetzung des elektronischen Standards wurde die XRechnung im XML-Format entwickelt, die den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entspricht.
Informationen zur Übermittlung von E-Rechnungen im FLI
Die folgenden Hinweise richten sich an Rechnungssteller, die zur elektronischen Rechnungsstellung aufgefordert sind oder sich grundsätzlich mit dieser Thematik auseinandersetzen wollen. Weiterführende Informationen zu einzelnen Themen finden Sie unter den jeweiligen Verlinkungen.
Im Sommer 2025 wurden beide Rechnungseingangsplattformen des Bundes, ZRE und OZG-RE, konsolidiert. Damit sind ab sofort alle Rechnungsempfänger der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung nur noch über die OZG-RE als alleinige Eingangsrechnungsplattform des Bundes erreichbar; die Rechnungsstellung über die ZRE wird ab Q4/2025 eingestellt. Aktuelle Informationen über die Rechnungsstellung an die Bundesverwaltung über die OZG-RE erhalten Sie auch auf der Informationswebseite des Bundes unter www.e-rechnung-bund.de und in den weiteren Anlagen der Lieferantenkommunikation.
Schritt 1: Bin ich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet?
Zunächst ist zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung vorliegt. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in der E-RechV geregelt. Zudem sind vertragliche Vereinbarungen zu berücksichtigen.
Schritt 2: Auf welcher Plattform kann ich meine E-Rechnung an das Friedrich-Loeffler-Institut einreichen?
Das Friedrich-Loeffler-Institut empfängt elektronische Rechnungen über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE).
Schritt 3: Muss ich mich an der Rechnungseingangsplattform registrieren?
Zur Verwendung der OZG-RE Plattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei und muss unabhängig vom genutzten Übertragungsweg der E-‑Rechnung durchgeführt werden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Webseite E-Rechnung Bund.
Bei technischen Fragen zur Rechnungseingangsplattform wenden Sie sich bitte an die Portalbetreiberin (Bundesdruckerei). Folgende E-Mail-Adresse für den Support ist dort für Rechnungssteller eingerichtet: sendersupport-xrechnung@~@bdr.de. Die Support-Hotline ist über die Rufnummer 030 / 25984436 werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr (MEZ) erreichbar.
Schritt 4: Über welche Kanäle kann ich eine elektronische Rechnung an das Friedrich-Loeffler-Institut versenden?
Sofern eine Software zur elektronischen Rechnungsstellung genutzt wird, stehen in der Rechnungseingangsplattform OZG-RE folgende Übertragungskanälezur Verfügung: E-Mail sowie der manuelle Upload (Datei im XML-Format), die Peppol Webseite. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine E‑Rechnung über eine Weberfassung manuell zu erfassen und auf der Plattform einzureichen. Der vom Rechnungssteller präferierte Übertragungsweg ist vor dem Rechnungsversand auszuwählen.
Übertragungskanal Peppol: Beim elektronischen Rechnungsaustausch mit dem Friedrich-Loeffler-Institut lautet die Peppol Participant-ID: [Peppol Participant-ID]

Schritt 5: Was geschieht nach Versand meiner Rechnung?
Nach Einreichung Ihrer E-Rechnung auf den Rechnungseingangsplattform findet eine sogenannte Validierung statt. Hierbei wird Ihre E-Rechnung auf die Erfüllung der formalen Anforderungen geprüft.
Wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird uns Ihre Rechnung zur Abholung auf der Plattform bereitgestellt. Nach der Bereitstellung können Sie den Status Ihrer E-‑Rechnung bis zur Abholung über die Plattform einsehen. Bei Bedarf kann eine automatische E-Mail-Benachrichtigung bei einem Statuswechsel der Rechnung eingerichtet werden.
Hinweis:
Sollte ihre Rechnung die Behörde nicht erreicht haben, prüfen Sie bitte zuerst auf der OZG-RE Plattform unter Menüpunkt Status eingereichter Rechnungen, ob ihre Rechnung korrekt übermittelt wurde.
Übermittlungsstatus erfolgreich: Status = zugestellt
Dokumenten-ID: Bitte die Dokumenten-ID immer als Referenz für Recherchezwecke sowohl in der Behörde als auch bei der Bundesdruckerei bei Kommunikation (z.B. Email) angeben.
Anforderungen an das Rechnungsformat
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z.B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRECHNUNG) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.
Rechnungsformate, die nicht den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen sowie die jeweils gültige Version zum Standard XRechnung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
Inhalte einer E-Rechnung
Eine elektronische Rechnung hat gemäß § 5 E-RechV neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Leitweg-Identifikationsnummer
- Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
- Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
- E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
Leitweg-ID
Was ist eine Leitweg-ID?
Eine Leitweg-ID ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die als eine digitale Adresse für die digitale Zustellung von Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, wie das FLI, verwendet wird.
- Bitte entnehmen Sie die zu verwendende Leitweg-ID dem Auftragsdokument, welches Ihnen im Zuge der Auftragsvergabe zugesendet wird.
Leitweg-IDs des FLI
| Standort Riems | 991-18657-52 |
| Standort Jena | 991-18662-37 |
| Standorte Niedersachsen | 991-18673-04 |
FLI spezifische Hinweise
Bitte beachten Sie beim elektronischen Rechnungsaustausch mit dem Friedrich-Loeffler-Institut die folgenden Hinweise:
| Rechnungsbestandteil | Datenfeld Standard XRechnung | HINWEIS des FLI |
|---|---|---|
| Leitweg Identifikations-nummer (Leitweg-ID) | „Käuferreferenz“ (BT-10) | Es handelt sich um eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung. Bitte entnehmen Sie die zu verwendende Leitweg-ID dem Auftragsdokument, welches Ihnen im Zuge der Auftragsvergabe zugesendet wird. Siehe Pkt. Leitweg-IDs |
| Bestellnummer | „Bestellreferenz“ (BT-14) | Bitte entnehmen Sie die zu verwendende Auftragsnummer stets dem Auftragsdokument, welches Ihnen im Zuge der Auftragsvergabe zugesendet wird. |
Informationen zu rechnungsbegründenden Unterlagen (Anlagen zur E-Rechnung)
Ihre E-Rechnung können Sie durch Einbetten in das XML bis zu 200 Anlagen beifügen. Eine technische Lösung für den Versand von rechnungsbegründenden Anlagen mit einer Größe von über 15 MB (große Anlagen) wurde auf der OZG-RE ausgerollt.
Folgende Arten von Anlagen sind zulässig:
- PDF-Dokumente
- Bilder (PNG, JPEG)
- Textdateien (CSV)
- Excel-Tabellendokumente (XLSX)
- OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)
- XML (ab 01.01.2021, bei Anwendung der Extension XRechnung)
Kontakt und Support der OZG-RE, Portalbetreiberin Bundesdruckerei
E-Mail: sendersupport-xrechnung@~@bdr.de.
Kontaktformular: Kontakt- & Supportanfrage | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)
Hotline: 030 25984436 (Mo. - Fr. 09:00 - 16:00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen der OZG-RE Plattform: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/terms-of-use
Informationsseiten der Bundesverwaltung für Rechnungssteller
E-Rechnung für Rechnungssteller der Bundesverwaltung
Dokumente zum Download | E-Rechnung in der Bundesverwaltung
- zusätzliche Informationsmaterialien wie Flyer, Broschüren oder Anleitungen