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Nationale Referenzlabore

Rechtliche Grundlagen

Das europäische Tiergesundheitsrecht, auch Animal Health Law (AHL) genannt (gemäß Verordnung (EU) 2016/429), regelt die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen. Es löste 2021 über 50 alte Richtlinien und Verordnungen ab sowie etwa 400 Durchführungsrechtsakte und umfasst die Registrierung von Tierhaltern, Biosicherheit, Kennzeichnung sowie den grenzüberschreitenden Handel.

Ziel der Verordnung (EU) 2016/429 ist es, Tierseuchen, die auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragbar sind, zu verhüten und zu bekämpfen.

Im Zuge der Anpassung des nationalen Rechts an das AHL war eine Änderung der nationalen Gesetze und Verordnungen erforderlich.

Die neue Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren (Tierseuchenmeldeverordnung, TierSeuchMeldV; seit März 2026 in Kraft) regelt bundesweit die Meldepflichten für Seuchen bei Tieren. Tierhalter, Tierärzte und Labore müssen Ausbrüche oder Verdachtsfälle gelisteter Seuchen an die zuständige Behörde (i.d.R. die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte) melden, die diese Daten über das „Tierseuchennachrichtensystem – TSN“ an das BMLEH weiterleiten. Gemäß TierSeuchMeldV werden die zu meldenden Tierseuchen in vier Anlagen gelistet, jeweils unterteilt in Landtiere, Wassertiere und sonstige Tiere.