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Institut für Virusdiagnostik (IVD)

Nationales Referenzlabor für Blauzungenkrankheit (BT)

Informationen des FLI zur aktuellen BT-Situation

Blauzungenkrankheit (BT)
Radar Bulletin Deutschland

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, seuchenhaft auftretende, Saison-gebundene, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder, die durch stechende Mücken, sogenannte Gnitzen (Größe 1-3mm), übertragen wird. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Der Erreger ist ein Orbivirus aus der Familie Reoviridae, von dem bisher 24 klassische BT-Serotypen bekannt sind. Darüber hinaus wurden weitere, sogenannte atypische Serotypen (aktuell BTV-25 bis BTV-36) entdeckt. Diese atypischen BTV wurden bei klinisch unauffälligen Ziegen und Schafen entdeckt. Nur die klassischen BTV-Serotypen BTV-1 bis BTV-24 sind in der Europäischen Union als bekämpfungswürdig eingestuft. 

Die BT ist erstmalig in Südafrika entdeckt worden und dort seit langem bekannt, mittlerweile tritt die BT weltweit auf. Die Krankheit kommt vor allem in der warmen Jahreszeit vor und hat ihre Höhepunkte bei feuchtwarmem Wetter. 

Der Erreger der BT ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. 

Symptome der BT, insbesondere bei Schafen, sind Läsionen der Maulschleimhaut und im Bereich der Nase, Fieber, Apathie, Nasenausfluss, Durchblutungsstörungen, Lippen- und Zungenödeme mit Blaufärbung der Zunge, Schwellungen und Verkrustungen der Naseneingänge sowie Entzündungen der Klauen, die mit Lahmheit einhergehen.

Die Impfung der Wiederkäuer bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und die Tierverluste. Durch den Einsatz von inaktivierten Impfstoffen wird eine stabile Immunität in der Wiederkäuerpopulation gegen den jeweiligen Serotyp erreicht.

  • Direkter Ansprechpartner für Bundes- und Länderbehörden zu Fragen des BTV-Nachweises und der BTV-Bekämpfung
  • Durchführung bestätigender Antikörper- und Genomnachweise (Abklärung unklarer Ergebnisse
  • Durchführung von Virusisolierung und BTV-Serotypisierung mittels serotypspezifischen Genomnachweisen und Serumneutralisationstest
  • Bereithaltung von Virusstämmen, BTV-Genom-positiven Kontrollen und Referenzseren
    Chargenprüfung von BTV-Diagnostika (ELISA, RT-qPCR)
  • Überprüfung, Standardisierung und Weiterentwicklung von BTV-spezifischen Testverfahren
  • Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zum Beispiel für Mitarbeiter der Untersuchungsämter
  • Durchführung nationaler Ringvergleichstests
  • Teilnahme an EU-Ringtests
  • Beteiligung an Arbeitsgruppen und Forschungsprojekten der Europäischen Union
  • Virusisolierung mittels Zellkultur und/oder intravenöse Inokulation von embryonierten Hühnereiern
  • Pan-BTV-Genomnachweis mittels verschiedener RT-qPCR-Verfahren
  • Serotypspezifischer BTV-Genomnachweis mittels RT-qPCR-Verfahren und/oder Sequenzierung
  • Stammcharakterisierung durch Genomsequenzierung
  • Antikörpernachweis mittels Neutralisationstest (relevante Serotypen) und ELISA
  • BTV-Referenzstämme (24 Serotypen)
  • Verschiedene weitere BTV-Isolate
  • BTV-Ak-positive Seren und Milch
  • Optimierung des Nachweises und der Charakterisierung von BTV-Genom mittels serotypspezifischen RT-qPCR-Systemen
  • Vergleichende Charakterisierung von deutschen BTV-Isolaten mittels Sequenzierung
  • Etablierung und Optimierung des Serumneutralisationstests (SNT) für alle 24 Serotypen
  • Identifikation und Charakterisierung von Gnitzen, die als BTV-übertragende Vektoren fungieren
  • Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (AHL)
  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 3. Dezember 2018 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen zur Seuchenprävention und -bekämpfung auf Kategorien gelisteter Seuchen und zur Erstellung einer Liste von Arten und Artengruppen, die ein erhebliches Risiko für die Ausbreitung dieser gelisteten Seuchen darstellen
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (DelVO 689/2020)
  • Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union 
  • Tiergesundheitsgesetz