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Institut für Virusdiagnostik (IVD)

Nationales Referenzlabor für Bornavirusinfektionen der Tiere

Informationen des FLI zur aktuellen Situation bei Bornaviren

Bornaviren

Bornaviren (Familie Bornaviridae) spielen in der Veterinärmedizin eine Rolle als Erreger schwerer bis tödlicher neurologischer Erkrankungen bei Säugetieren und Vögeln. Dazu zählt vor allem die durch das Borna disease virus 1 (BoDV-1) verursachte „Borna´sche Krankheit“ bei Haussäugetieren. Darüber hinaus besitzen sowohl BoDV-1 als auch das bei exotischen Hörnchen vorkommende Bunthörnchen-Bornavirus (variegated squirrel bornavirus 1, VSBV-1) ein großes zoonotisches Potenzial und können beim Menschen tödliche Enzephalitiden hervorrufen.

Bornavirusinfektionen bei Säugetieren sind seit dem 31.3.2020 meldepflichtig.

Borna disease virus 1 (BoDV-1)

Die durch das BoDV-1 hervorgerufene „Borna´sche Krankheit“ ist die Folge einer immun-vermittelten, nicht-eitrigen Enzephalitis. Erkrankte Tiere zeigen eine große Bandbreite neurologischer Krankheitszeichen, wie Ataxie, Kreisbewegungen, Leerkauen oder Blindheit. Am häufigsten wird sie bei Equiden (Pferde, Esel), Schafen und Neuweltkameliden (Alpakas, Lamas) diagnostiziert, aber auch andere Haussäuger sind grundsätzlich empfänglich. Erkrankungen beim Menschen gleichen denen beim Tier. Sie sind äußerst selten, verliefen jedoch in fast allen bisher bekannten Fällen tödlich.

Das bisher bekannte Reservoir des Erregers ist die Feldspitzmaus (Crocidura leucodon), die selbst nicht erkrankt, das Virus jedoch mit Kot, Speichel und Urin ausscheidet. Infizierte Haussäuger und Menschen scheiden das Virus dagegen nicht aus. Das Vorkommen des Virus ist weitgehend auf Gebiete im Süden und Osten Deutschlands sowie Österreichs, Liechtensteins und der Schweiz beschränkt (siehe Karte der Risikogebiete).

Der engste verwandte des BoDV-1 ist das Borna disease virus 2 (BoDV-2), das bislang nur bei einem einzigen an der „Borna´schen Krankheit“ verstorbenen Pferd in der Steiermark, Österreich, nachgewiesen wurde.

Bunthörnchen-Bornavirus (variegated squirrel bornavirus 1, VSBV-1)

Das erst seit 2015 bekannte VSBV-1 tritt in Haltungen exotischer Hörnchen auf, vor allem bei Schönhörnchen (Callosciurus prevostii) und Bunthörnchen (Sciurus variegatoides). In Deutschland wurde es bis 2017 in neun Haltungen nachgewiesen, seither jedoch nur noch in einem einzigen Fall in 2019. Die Herkunft des VSBV-1 ist bislang unbekannt. In einheimischen Eichhörnchen (Sciurus vulgaris) wurde es bislang nicht nachgewiesen.

Infizierte Hörnchen scheiden das Virus aus ohne selbst daran zu erkranken. Nach Übertragung des Virus auf den Menschen kommt es jedoch, ähnlich wie bei der BoDV-1-Infektion, zu einer schweren immunvermittelten Enzephalitis. Vier der bisher fünf bekannten Fälle verliefen tödlich.

Bornaviren bei Vögeln, Reptilien und Fischen

Die größte veterinärmedizinische Bedeutung unter den bei anderen Tieren bekannten Bornaviren besitzt die Gruppe der Papageienbornaviren (parrot bornavirus 1 bis 8, PaBV-1 bis -8). Sie sind Erreger der bei Papageien und Sittichen weit verbreiteten „Neuropathischen Drüsenmagendilatation“ (proventricular dilatation disease, PDD). Darüber hinaus kommen Bornaviren auch bei Kanarienvögeln, Prachtfinken und wildem Wassergeflügel vor. Über ihre Bedeutung als Krankheitserreger ist jedoch nur wenig bekannt. Gleiches gilt für die bisher bei Schlangen und Fischen gefundenen Bornaviren.

Bornavirus-Diagnostik & Meldepflicht

Das geeignetste diagnostische Vorgehen ist abhängig vom jeweiligen Virus und dem zu untersuchenden Wirt.

Bei infizierten Reservoirwirten (Feldspitzmaus für BoDV-1, Hörnchen für VSBV-1) kann das Virus in den Ausscheidungen (z. B. Maultupfer, Kotproben) und in vielen Organen nachgewiesen werden, wobei die höchste Viruslast zumeist im Gehirn zu finden ist.

Bei Nicht-Reservoirwirten (z.B. Pferd, Schaf, Alpaka für BoDV-1, Mensch für BoDV-1 & VSBV-1) ist der Nachweis der Infektion am lebenden Patienten ungleich schwerer, da die Viren hier fast vollständig auf das zentrale Nervensystem beschränkt sind. Große Virusmengen sind daher nur im Gehirn, Auge und Rückenmark nachzuweisen. Geringere Mengen finden sich gelegentlich in peripheren Nerven oder im Liquor, nicht aber in Blut oder Ausscheidungen (z.B. Schleimhauttupfer).

Der serologische Nachweis von Antikörpern gegen Bornaviren ist möglich und kann wichtige Hinweise auf eine Infektion liefern. Da auch falsch positive Ergebnisse auftreten könne, erlaubt er jedoch nur eine Verdachtsdiagnose, die durch den direkten Virusnachweis bestätigt werden muss.

Meldepflichtig ist der direkte Nachweis einer Bornavirusinfektion bei einem Säugetier. Die Meldung zieht keine tierseuchenrechtlichen Maßnahmen nach sich.

  • Durchführung von Virus- und Genomnachweisen
  • Analysen von Bornavirussequenzen
  • Antikörpernachweise zur Verifizierung positiver Befunde
  • Abklärung unklarer Ergebnisse
  • Ansprechpartner für Bundes- und Länderbehörden
  • Überprüfung, Standardisierung und Weiterentwicklung von Testverfahren
  • Ausrichtung von Ringtests
  • Bereithaltung von Referenzmaterial
  • Identifikation von Risikogebieten
  • Genomnachweis mittels real-time RT-PCR
  • Viruscharakterisierung mittels Nukleotidsequenzierung
  • Antikörpernachweis: v. a. indirekter Immunfluoreszenztest
  • Virusisolierung in Zellkultur
  • RNA-Präparationen und Isolate verschiedener Bornaviren sowie gegen sie gerichtete Seren können auf Anfrage abgegeben werden
  • Phylogeographische Untersuchungen der Verbreitung von BoDV-1 zur Identifikation neuer Endemie- und Risikogebiete
  • Identifikation neuer Bornaviren bei Säugern, Vögeln und anderen Tierarten
  • Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten – TkrMeldpflV – in der Fassung vom 8.7.2020