Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Jump to sub navigation

Kurznachricht

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland

Bei einem in Brandenburg nahe der deutsch-polnischen Grenze tot aufgefundenen Wildschwein wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wies spezifische Genomsequenzen des ASP-Virus in den vor Ort entnommenen Proben nach. Das Nationale Referenzlabor für ASP des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) auf der Insel Riems bestätigte den Befund am 10.09.2020. Es handelt sich um den ersten Fall von ASP in Deutschland.

Beprobt wurden aufgefundene Knochen des weitgehend verwesten Kadavers. Es ist also davon auszugehen, dass der Eintrag bereits vor einigen Wochen stattgefunden hat. 

Das Risiko einer Einschleppung des Erregers nach Deutschland wurde nach Einschätzung des FLI als hoch eingestuft. Die räumliche Entfernung zum nächstgelegenen bestätigten Fall von ASP in Polen beträgt nur 30 km. Die Nähe zur deutsch-polnischen Grenze von etwa 6 km macht einen Eintrag durch ein migrierendes Wildschwein wahrscheinlich. Eine Einschleppung durch den Menschen über kontaminierte Lebensmittel kann aber nicht ausgeschlossen werden. Die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort müssen nun die notwendigen Maßnahmen einleiten. Die ASP breitet sich seit 2007 im asiatisch-europäischen Raum aus und hat 2014 die Ostgrenze der EU erreicht. Über größere Entfernungen wird die ASP durch menschliche Aktivitäten wie die unsachgemäße Entsorgung kontaminierter Lebensmittel verbreitet. So kam es zu Einträgen nach Tschechien und Belgien, die beide erfolgreich getilgt werden konnten. Hierbei hat die Errichtung von Zäunen einen wichtigen Beitrag geleistet. Auch Brandenburg hatte im Dezember 2019 einen Schutzzaun gegen die ASP an der Grenze zu Polen errichtet. 

Für Landwirte ist es nun äußerst wichtig, die betriebliche Biosicherheit sorgfältig einzuhalten. Dies bietet immer noch den besten Schutz vor dem Eintrag des Erregers in Nutztierbestände. Hierzu dient die Schweinehaltungshygieneverordnung als gesetzliche Grundlage. 

Verendete Wildschweine sollten bundesweit weiterhin intensiv auf das Vorhandensein der ASP untersucht werden, tot aufgefundene Wildschweine sofort der zuständigen Behörde gemeldet werden. Dies erfolgt im Regelfall durch einen Anruf. Eine Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Wünschenswert wäre auch ein Foto der Fundstelle und des Tierkörpers. Die Tierfund-App bzw. das Tierfund-Kataster (https://www.tierfund-kataster.de/tfk/tfk_erfassung.php) erlauben eine bequeme Übermittlung.

Bedeutsam bleibt, möglicherweise kontaminierte Schweineprodukte wie Wurst und Fleisch so zu entsorgen, dass Wild- und Hausschweine keinen Zugang haben. Fahrzeuge, Bekleidung, Schuhwerk und Ausrüstungsgegenstände, die z.B. bei der Jagd kontaminiert worden sein könnten, sollten unbedingt gereinigt und desinfiziert werden. 

Zuständig für die Umsetzung der Seuchenschutzmaßnahmen der Schweinepestverordnung, insb. der Einrichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten, sind die Bundesländer. In einigen Bundesländern haben Übungen zur ASP-Bekämpfung stattgefunden. Regelmäßig stattfindende Task Force- Sitzungen zur aktuellen Situation und Fragen der Seuchenbekämpfung finden unter der Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft statt.

Weltweit wird an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen die ASP geforscht, einen Einsatz in der Praxis wird es in absehbarer Zukunft allerdings nicht geben. Das Virusreservoir der ASP ist die Wildschweinpopulation, der Erreger wird von Schwein zu Schwein durch Blut und Tröpfchen übertragen. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine) und ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Verzehr von Wildschweinefleisch ist nach wie vor unbedenklich.

Alle Informationen zur ASP, Empfehlungen und Handlungshinweise finden Sie auf der FLI-Webseite unter > Tierseuchengeschehen > Afrikanische Schweinepest:
 https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/.

Karte: ASF im Baltikum, in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Ukraine und Ungarn 2020, Stand 10.09.2020

Karte: ASF im Baltikum, in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Ukraine und Ungarn 2020, Stand 10.09.2020 (© Friedrich-Loeffler-Institut)