Spätestens seit der Agrarausschuss des Bundesrates gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist votiert hat, wird eine Änderung des Tierschutzgesetzes zum 31.12. immer unwahrscheinlicher. Damit zeichnet sich ab: Ab Anfang nächsten Jahres dürfen männliche Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Bis dahin bleibt wenig Zeit, dieses Verbot umzusetzen. Es stehen gegenwärtig drei Alternativen zur Verfügung: Die Kastration unter Betäubung, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch. Aus tierschutzfachlicher Sicht ist der Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) eindeutig der Vorzug zu geben.