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Kurznachricht

Geflügelpest H5N1: Infizierte Katzen in Polen

Ende Juni meldete das Staatliche Veterinärinstitut in Puławy, Polen, Verdachtsfälle von Infektionen mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1 bei Katzen aus verschiedenen Landesteilen. Es sollen zahlreiche Katzen betroffen sein, bis Mitte Juli wurden 47 Proben untersucht, davon 29 mit positivem Ergebnis. Die Tiere zeigten teilweise schwere Krankheitssymptome, wie Pneumonie und zentralnervöse Störungen, die in einigen Fällen tödlich endeten. Betroffen waren sowohl Freigänger-Katzen als auch solche, die durchgängig im Haus gehalten wurden.

Erste Sequenzanalysen der bei den Katzen festgestellten H5N1 Viren ergaben, dass es sich um HPAIV H5N1 der Klade 2.3.4.4.b handelt. Eng verwandte Viren wurden seit Ende 2022 in Europa in Wildvögeln und bei Geflügel nachgewiesen. Die bisher veröffentlichten Genomsequenzen der Katzenviren sind sehr eng miteinander verwandt. Es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung von Katze zu Katze oder Katze zu Mensch.

Zusammengenommen weisen die derzeit verfügbaren Informationen auf eine einzige oder sehr wenige, bisher nicht eindeutig identifizierte Infektionsquelle(n)  hin. Neben dem direkten oder indirekten Kontakt zu infizierten Wildvögeln und deren Ausscheidungen wäre eine weitere mögliche Quelle Futter. Untersuchungen zur Identifikation der Infektionsquelle(n) seitens der zuständigen polnischen Behörden laufen.

Da das HPAIV H5N1 der Klade 2.3.4.4.b auch in Deutschland zirkuliert, sind Einzelfälle (z.B. durch den Kontakt zu infizierten Wildvögeln) von Infektionen bei Katzen nicht völlig auszuschließen. So berichteten bereits Frankreich und Italien von solchen Einzelfällen. In Polen scheint es sich dagegen um eine ungewöhnliche überregionale Häufung zu handeln.

Unabhängig von den Ergebnissen der epidemiologischen Nachforschungen in Polen gilt aus infektionsbiologischer Sicht generell die Empfehlung, Katzen nicht mit rohem Fleisch zu füttern und insbesondere in Gebieten mit verstärkten Nachweisen von HPAIV H5N1 bei Wildvögeln darauf zu achten, den Zugang zu Wildvögeln zu minimieren, d.h. den Freigang entsprechend einzuschränken.

Infizierte Säugetiere

Katzen, sowohl Hauskatzen als auch Großkatzen wie Tiger, Löwen und Pumas, sind empfänglich für aviäre Influenzaviren des Subtyps H5N1. Meldungen infizierter Großkatzen liegen aus verschiedenen Ländern vor, wobei als Infektionsquelle nicht selten die Verfütterung infizierter Vögel (Geflügel) identifiziert werden konnte (z.B. Thailand, China). In gleicher Weise infizieren sich Katzen und Großkatzen bei der Aufnahme infizierter Wildvögel, so in Nordamerika (wildlebende Pumas).

Für Deutschland gibt es bisher keine H5N1-Nachweise bei Haustieren. Nachgewiesen werden konnten hochpathogene H5 Viren allerdings in den letzten Jahren bei insgesamt 17 wildlebenden Füchsen, einem Otter, einem in einem Zoo gehaltenen Nasenbären, drei wildlebenden Seehunden sowie bei einer Kegelrobbe aus einer Seehundaufzuchtstation, die sich sämtlich wahrscheinlich über den Kontakt zu Wildvögeln infiziert haben, denn alle bei Säugern bislang nachgewiesenen Viren wiesen die engsten Verwandtschaftsverhältnisse zu Viren aus Wildvögeln aus derselben Region auf.

Die aktuell globale Verbreitung und das massive Vorkommen von HPAIV H5N1 in Wildvögeln führt auch zu einer Zunahme der Kontakte von wildlebenden Fleischfressern mit infizierten Vögeln, was wiederum die weltweite Zunahme von Fällen infizierter Säugetiere erklärt. In den allermeisten Fällen sind dies einzelne Infektionsereignisse ohne eine weitere Verbreitung innerhalb der betroffenen Tierart.

Anpassung des Virus an Säugetiere

Im Zuge einer Virusvermehrung im Säugetierwirt kann es zu einer Anpassung von HPAIV kommen, auch bei wildlebenden Fleischfressern Diese Anpassungen sind durch Mutationen im viralen Erbgut gekennzeichnet. Bislang wurden aber nur einzelne Mutationen nachgewiesen, die bestenfalls eine Teilanpassung andeuten. Insofern werden diese Viren aber nicht von Säuger zu Säuger weitergegeben. Die Tiere stellen Sackgassenwirte für das Virus dar, weil es nicht über den benötigten vollständigen Satz an Mutationen verfügt. Eine Ausnahme ist der Fall einer Infektion in einer Nerzfarm in Spanien im Herbst 2022, bei dem es zu einer Ausbreitung im Bestand durch Nerz zu Nerz Übertragungen kam. Dort wurde das Virus aber durch die Tötung aller Tiere eliminiert; Menschen hatten sich nicht infiziert.

Auch bei den Katzenfällen in Polen zeigen die dort sequenzierten H5N1-Viren erste einzelne Anpassungsmutationen. Weitergehende Mutationen fehlen in den untersuchten Sequenzen in Polen. Dennoch sollten die Fälle in Polen aufgrund der untypischen Häufung weiter genau verfolgt werden.

Für die allgemeine Bevölkerung besteht nach einer Risikoeinschätzung des European Centre for Disease Prevention and Control, ECDC, wenn überhaupt, gegenwärtig nur ein sehr geringes Risiko für eine Infektion.

Die zunehmende Tendenz von HPAI Fällen bei wildlebenden fleischfressenden Säugetieren ist gegenwärtig in der hohen Zahl infizierter Wildvögel begründet und nicht durch Virusübertragungen zwischen Säugetieren.

Jede bei Säugern bekannt werdende HPAI Virus Infektion muss jedoch sehr genau untersucht und insbesondere auch die Virusgenome analysiert werden, um auszuschließen, dass sich bereits weiterführende Anpassungsmutationen entwickelt haben.

Leider sind Eingriffsmöglichkeiten in Wildvogelpopulationen, die zu einer Unterbrechung von Infektketten führen würden, derzeit sehr begrenzt. Bei Massensterben von Wildvögeln aufgrund von HPAI sollte jedoch versucht werden, die Kadaver verendeter Vögel möglichst schnell einzusammeln und unschädlich zu beseitigen. Dies darf nur durch geschultes, autorisiertes und entsprechend geschütztes Personal erfolgen. Fundstellen verendeter Wasser- und Möwenvögel sollten daher den zuständigen Behörden (Ordnungsamt, Veterinäramt) gemeldet werden.

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Katze (© pixabay)