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Kurznachricht

Weitere Fälle von „Vogelgrippe“ bei Wildvögeln und Hausgeflügel in Norddeutschland

FLI aktualisiert seine Risikoeinschätzung

Seit Ende Oktober hat das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza / Geflügelpest des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) neben einer Vielzahl an Wildvögeln auch vermehrt in Nutzgeflügelhaltungen in Norddeutschland Fälle von Geflügelpest bestätigt.

Das Geschehen entwickelt sich hoch-dynamisch, die Zahl HPAIV H5- positiv getesteter Vögel steigt täglich weiter an. Seit dem 4.11. wird HPAIV H5N8 auch in Geflügelbeständen festgestellt: In Deutschland sind bisher 10 Haltungen betroffen, darunter auch ein Putenbetrieb mit >16.000 Tieren und ein Betrieb mit über 50.000 Legehennen. Im schleswig-holsteinischen Wattenmeer wird weiterhin ein hohes Aufkommen an toten Wasservögeln beobachtet. Außerdem meldeten das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Dänemark, Frankreich und Irland Wildvogelfälle bzw. Ausbrüche von HPAIV H5 in Nutzgeflügelbeständen.

Die Infektionen wurden durch verschiedene Geflügelpestviren (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) verursacht. Analysen des vollständigen Virusgenoms ordnen die aktuell auftretenden Viren dem Subtyp H5 zu. Es wurde eine Reihe von Virusvarianten (H5N8, H5N5, H5N1) nachgewiesen, die genetisch mit den in den Jahren 2016/2017 in Europa aufgetretenen H5N8-Viren verwandt sind. Wie bei den H5-Viren aus den Jahren 2016/2017 gibt es derzeit auch bei den aktuellen H5-Viren keine Hinweise darauf, dass sie den Menschen infizieren können.

Die Dichte der Wildvogelpopulationen in den Rastgebieten kann in den kommenden Wochen weiter zunehmen. Diese Bedingungen begünstigen die Virusübertragung und Ausbreitung. Tote, infizierte Wildvögel werden von Aasfressern aufgenommen, die zu einer Virusverbreitung innerhalb ihres Bewegungsradius und zu Umweltkon-taminationen beitragen. Damit steigt auch das Risiko indirekter Eintragungswege in Geflügelbetriebe.  

Das Risiko weiterer Einträge von HPAI H5-Viren in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingeschätzt, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen, einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.

Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV Infektionen. Die Errichtung einer funktionierenden Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen ist dabei wesentlich. Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln.

Nähere Informationen zur Herkunft der aktuellen Viren vom Subtyp H5 und konkrete Empfehlungshinweise gibt die aktuelle Risikoeinschätzung des FLI.

Titelblatt: Risikoeinschätzung