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Nationale Referenzlabore

Rechtliche Grundlagen

Nationale Bestimmungen

Das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) (Bundesgesetzblatt Jg. 2013, Teil I, Nr. 25, Seite 1324) ist in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen.

Das Tiergesundheitsgesetz enthält Vorschriften für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen und dient insoweit der Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland. Außerdem enthält es Vorschriften für die Bekämpfung der Tierseuchen im Inland. Die Maßnahmen zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland und zur Vorbeuge und Tilgung der Tierseuchen im Inland ergänzen sich gegenseitig.

Tiergesundheitsgesetz (Weblink zu Gesetze-im-Internet.de)

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juni 2013 (BGBl. I S. 1576), legt die anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland fest.

Anzeigepflichtige Tierseuchen (Weblink zum BMEL)

Meldepflichtige Tierkrankheiten

Neben den anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es die meldepflichtigen Tierkrankheiten. Meldepflichtige Tierkrankheiten sind auf Haustiere und Süßwasserfische übertragbare Krankheiten. Diese Tierkrankheiten werden nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, über sie muss jedoch ein ständiger Überblick vorhanden sein. Die Meldepflicht ist für solche Tierkrankheiten eingeführt worden, die praktische Bedeutung gewinnen können und gut zu diagnostizieren sind. Die Kenntnis der Art, des Umfanges und der Entwicklung dieser Krankheiten ist für die frühzeitige Anwendung geeigneter Bekämpfungsmaßnahmen eine unerlässliche Voraussetzung. Die Verordnung über die meldepflichtigen Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2011 (BGBl. I Seite 252), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388), regelt die Meldepflicht.

Meldepflichtige Tierkrankheiten (Weblink zum BMEL)

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Europäische Bestimmungen

Das EU-Recht zur Tiergesundheit regelt die Bekämpfungsmaßnahmen zu den wichtigsten Tierseuchen und die entsprechenden Tilgungs- und Überwachungsprogramme. Die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Diese werden dabei von der EU beim Kostenaufwand für die durchgeführten Maßnahmen - hierzu gehören etwa auch Entschädigungszahlungen für durch die Tiererkrankungen wirtschaftlich geschädigten Landwirte finanziell unterstützt.

allgemeine Richtlinien:

  • RL 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates, zuletzt geändert durch RL 2006/104/EG
  • RL 2006/88/EG mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten
  • RL 82/894/EWG über die Mitteilung von Viehseuchen in der Gemeinschaft, zuletzt geändert durch die Entscheidung 2008/650/EG
  • RL 92/119/EWG mit allgemeinen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen sowie besonderen Maßnahmen bezüglich der vesikulären Schweinekrankheit, zuletzt geändert durch RL 2008/73/EG

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Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH)

Das WOAH stellt umfangreiche Daten zur Tiergesundheitssituation in Ländern aus aller Welt sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zur Verfügung.

WOAH listed diseases 2017

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