Die Eilverordnung des BMEL für kleine geflügelhaltende Betriebe ist seit dem 21. November in Kraft. Damit werden auch kleine Betriebe verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest zu treffen.
Auch in Kleingeflügelhaltungen sind Schutzmaßnahmen gegen die aviäre Influenza („Vogelgrippe“) unerlässlich, um einer weiteren Verbreitung der hoch ansteckenden Krankheit vorzubeugen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.
Das FLI hat praktische Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen zusammengestellt.